15. März 2022

Parlament macht KFZ Bekanntmachung für Behörden und Gerichte verbindlich

Der Ständerat hat am Montag, 14. März, eine Motion des Zuger Nationalrats Gerhard Pfister (die Mitte) mit grosser Mehrheit an den Bundesrat überwiesen. Die Motion verpflichtet ihn, den bisher ungenügenden Vollzug der KFZ-Bekanntmachung über eine Verordnung sicherzustellen.

Parlament macht KFZ Bekanntmachung für Behörden und Gerichte verbindlich

Quelle: AdobeStock

Die seit 2002 bestehende KFZ-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Weko) hat zum Ziel, einen gesunden Wettbewerb im Autogewerbe zugunsten der Konsumenten zu sichern. Sie gibt den Garagisten, Zulieferern und anderen Marktteilnehmern unter anderem die Möglichkeit, mehrere Automarken zu führen. Der Garagist hat einen gewissen Kündigungsschutz und auch Nichtmarkenbetriebe erhalten Zugang zu technisch wichtigen Informationen für den Fahrzeugunterhalt.

 

So weit, so gut. Nur: Die KFZ-Bekanntmachung wurde bisher nicht im Sinne des Erfinders vollzogen. Die Wettbewerbskommission (Weko) konnte die KFZ-Bekanntmachung mangels Ressourcen nicht durchsetzen; sie verwies alle Anzeigen an das jeweils zuständige Zivilgericht. Dieses ist jedoch nicht an die KFZ-Bekanntmachung gebunden und hat sie deshalb nicht umgesetzt. Die Folge: Garagisten, freie Automobilimporteure, Zulieferer, welche die Regeln der KFZ-Bekanntmachung gegenüber internationalen Herstellern durchsetzen wollten, scheiterten vor Gericht. Der Rechtsschutz wurde so unterlaufen.

 

«Die nun angenommene Motion und die damit verbundene Verordnung wird das jetzt ändern, indem die Zivilgerichte verpflichtet sind, die Regeln anzuwenden», sagt Olivia Solari, Rechtsdienst & Politik beim AGVS. Damit wird es Betrieben und Dienstleistern ermöglicht, Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie ein Mindestmass an unternehmerischer Freiheit zu behalten. Als Alternative für den Konsumenten wie auch für den Betrieb ermöglicht die Motion beziehungsweise die Verordnung weiterhin den Parallel- und Direktimportmarkt. Es werden zugunsten der Garagisten und Dienstleister wie letztlich auch für die Konsumenten faire Bedingungen geschaffen, um Marktmachtmissbräuche durch Hersteller und Importeure zu verhindern. Davon profitieren in erster Linie die Kundinnen und Kunden. Und nachgelagert auch die 39'000 Mitarbeitenden in den Betrieben des Schweizer Autogewerbes.

 

Die Motion Pfister wurde unterstützt von einer breiten Allianz aus Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS), dem Verband Freier Autohandel Schweiz (VFAS), dem Verband der Schweizerischen Schmierstoffindustrie (VSS), 2rad Schweiz, dem Automobil Club der Schweiz (ACS), den Gewerkschaften Syna und Unia, Carrosserie Suisse und dem Branchenverband Swiss Automotive Aftermarket (SAA). (pd/mb)

 

www.agvs-upsa.ch

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