29. Juni 2017

Bundesrat empfiehlt Anpassungen bei Via sicura

Vier Jahre nach Inkrafttreten zieht der Bundesrat eine positive Bilanz zum Verkehrssicherheitspaket Via sicura: Das Alkoholverbot für Neulenkende und Berufschauffeure, das Lichtobligatorium am Tag für Motorfahrzeuge, die Regelung bei Raserdelikten sowie die Infrastrukturmassnahmen haben die Verkehrssicherheit erhöht. Um Via sicura noch effizienter zu gestalten, werden punktuelle Anpassungen zur Diskussion gestellt.

Bundesrat empfiehlt Anpassungen bei Via sicura

Das Verkehrssicherheitspaket Via sicura wurde vom Parlament 2012 verabschiedet. Es umfasst 20 Massnahmen auf Gesetzesstufe und hat zum Ziel, die Anzahl getöteter und schwerverletzter Menschen auf Schweizer Strassen signifikant zu reduzieren. Seit 2013 wurden 17 Massnahmen in Kraft gesetzt.
 

 

Die Bilanz ist positiv: Die Via-sicura-Massnahmen haben die Verkehrssicherheit verbessert. Zwischen 2013 und 2015 konnten mindestens 100 Schwerverunfallte (Tote und Schwerverletzte) verhindert werden. Auch 2016 konnte im Vergleich zum langjährigen Trend eine überproportionale Abnahme bei den Verkehrstoten verzeichnet werden.
 

 

Besonders wirkungsvoll ist das Lichtobligatorium am Tag für Motorfahrzeuge. Die bessere Sichtbarkeit der Fahrzeuge hat zu einem Rückgang der Unfallzahlen geführt. Das Verbot für bestimmte Personen, unter Alkoholeinfluss zu fahren (z.B. Berufschauffeure), die strengere Bestrafung bei Raserdelikten sowie die Infrastrukturmassnahmen tragen ebenfalls zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.
 

 

Um das Massnahmenpaket Via sicura effizienter zu gestalten, stellt der Bundesrat punktuelle Anpassungen zur Diskussion. Demnach könnte bei der Regelung von Raserdelikten auf eine Mindestfreiheitsstrafe verzichtet, die Mindestdauer des Führerausweisentzugs auf sechs Monate gesenkt und den Gerichten bei der Anwendung des Rasertatbestands ein grösserer Ermessensspielraum eingeräumt werden. Aufgrund des Evaluationsberichts stellt der Bundesrat zudem zur Diskussion, die Regelung zum Rückgriff der Haftpflichtversicherer bei Alkohol- oder Raserdelikten anzupassen. Die heutige Rückgriffspflicht würde demnach wieder in ein Rückgriffsrecht umgewandelt, wie dies vor Via Sicura der Fall war.
 

 

Bei zwei Massnahmen, deren Inkrafttreten ab 2019 geplant war, stellt der Bundesrat zur Diskussion, auf eine Umsetzung zu verzichten: Bei Alkohol-Wegfahrsperren für einschlägig vorbestrafte Personen sowie bei Datenaufzeichnungsgeräte (Blackbox) für Personen, die wegen Tempoüberschreitungen ihren Führerausweis abgeben müssen, soll verzichtet werden. Für beide Massnahmen zeigte sich im Zuge der Vorbereitungsarbeiten, dass der Aufwand im Vergleich zum Nutzen zu hoch ist.
 

 

Von zusätzlichen Abstrichen am Massnahmenpaket Via sicura rät der Bericht ab: Die starke Verkehrszunahme, das Bevölkerungswachstum sowie der wachsende Anteil von schlecht geschützten Verkehrsteilnehmenden (Langsamverkehr) und verletzungsanfälliger Seniorinnen und Senioren beeinflussen das Unfallgeschehen negativ. Ohne weiteres Engagement zugunsten der Verkehrssicherheit muss damit gerechnet werden, dass die Zahl der Toten und Schwerverletzten wieder steigt. (rk/pd)

 

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