28. März 2022 | PAID CONTENT

Parlament macht KfZ-Bekanntmachung für Behörden und Gerichte verbindlich

Mit dem am Montag, 14.März 2022, gefällten Entscheid des Ständerates, wurde ein wichtiger Meilenstein für freie Auto-Unternehmer erreicht. Profitieren werden Markenhändler, freie Importeure, Occasionshändler, Reparatur-Werkstätten und Ersatzteilhändler. Der VFAS begrüsst den Entscheid.

Parlament macht KfZ-Bekanntmachung für Behörden und Gerichte verbindlich

Roger Kunz, Präsident und Stephan Jäggi (v.l.n.r.), Geschäftsleiter vom VFAS freuen sich über Entscheid des Parlamentes für welchen sie jahrelang gekämpft haben.

Seit Jahren versuchen internationale Konzerne und Importeure Händler und Garagisten mit unfairen Verträgen zu benachteiligen. Die WEKO sah sich 2002 veranlasst, die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Kfz-KMU zu verbessern. Die sog. KfZ-Bekanntmachung der WEKO konnte jedoch kaum Wirkung entfalten, weil sie von den Gerichten nicht oder kaum angewendet wurde. Leidtragende sind die in der Schweiz ansässigen rund 5‘000 Garagen. Sind diese doch auf Verträge mit Importeuren und/oder Herstellern angewiesen oder als freie Importeure, dass diese nicht behindert werden. So versuchen die Importeure und Hersteller denn auch, die Garagisten mit diversen Mitteln aus dem Markt zu drängen.

 

Dazu gehören zum Beispiel Verkaufs- und Werkstattnetze aufzukaufen oder zu kündigen. Der technischen Zugang zu Testern und anderem wird teilweise nicht oder ungenügend gewährleistet, die Behinderung von Importen aus dem Ausland, sowie die Behinderung bei Werksgarantien und zu guter Letzt möchten das Occasionsgeschäft viele Hersteller oder dessen Importeure selber leiten oder kontrollieren.

 

Der VFAS kritisiert diese Umstände schon seit Jahren und unterstützt die freien Unternehmer in ihren Bestrebungen den KfZ-Markt offen zu halten. Der VFAS hat deshalb auch die Einreichung der Motion Pfister (18.3898) im Jahre 2018 begrüsst und begleitet, welche die Überführung der KfZ-Bekanntmachung in eine verpflichtende Verordnung verlangt. Dem hat nun also auch der Zweitrat einstimmig zugestimmt. Eine Zustimmung, welche auf einer breiten Allianz gründet. Dazu gehören etwa: Der VFAS, AGVS, ACS, Carrosserie Suisse, SAA, VSS, 2rad Schweiz, sowie die Gewerkschaften Unia und Syna.

 

Was für Änderungen können Garagisten und Autohändler erwarten?

a)           Änderungen der Garantien

Neuwagen aus dem EWR verfügen auch bei Direkt- und Parallelimporten standardmässig über eine mindestens 2-jährige Herstellergarantie. Schweizer Vertretungen sind verpflichtet, dieser Gewährleistungspflicht nachzukommen und allfällige Reparaturen auf Garantiekosten auszuführen. Insbesondere erwarten wir, dass die Praxis der Ablehnung von Garantien bei Parallelimporteuren unzulässig wird.

 

b)          Änderungen für freie Händler

Diese profitieren von ungehindertem Zugang zu technischen Daten. Also beispielsweise Markentester, elektronischen Serviceheften aber auch zu Schulungen. Im Weiteren steht dem freien Händler im Grundsatz das Recht zu, Markenvertretungen zu übernehmen, wenn diese (für alle gültigen) Vorschriften des Herstellers erfüllt werden. Service und Reparaturarbeiten dürfen auch an Fahrzeugen mit laufender Werksgarantie durchgeführt werden, ohne dass die Garantie verfällt. Der Bezug von original Ersatzteilen steht dem Händler zu. Baugleiche, günstigere Ersatzteile dürfen auch verwendet werden, ohne dass ein Garantieanspruch verfällt.

 

c)           Änderung für Markenhändler

Die oben genannten Vorteile der freien Händler stehen auch Markenhändlern zu. Weiter haben diese Kündigungsschutz und grundsätzlich das Anrecht auf einen After-Sales Vertrag, wenn der Händler die Anforderungen des Herstellers erfüllt. Auch Mehrmarken Handel ist zulässig.

 

d)          Änderungen für Occasionshändler

Diese können auch von den gelisteten Vorteilen der freien Händler profitieren und so ihre Occasionen besser verkaufen.

 

e)           Änderungen für Reparaturwerkstätten

Die bei den freien Händlern gelisteten Verbesserungen stehen auch Reparaturwerkstätten zur Verfügung.

 

f)           Änderungen für Direkt- respektive Parallelimporteure

Alle vorgenannten Verbesserungen stehen auch diesen zu und die heute oft gesehenen Behinderungen bei Garantien, Verweigerungen zu Bedienungsanleitungen auf Deutsch und Behinderung bei technischem Zugang sind nicht mehr zulässig. Wer einen Kundenauftrag hat, muss von einem Markenhändler beliefert werden.

 

g)           Wann profitieren die Händler und Werkstätten von diesen Verbesserungen?

Der VFAS wünscht sich vom Bundesrat, dass die Bestimmungen per 1.September 2022 in Kraft gesetzt werden.

 

Stimmen zum Entscheid:

Prof. Dr. Patrick Krauskopf (ehemaliger WEKO-Vizedirektor): «Ich freue mich, dass die Regeln der Kfz-Bekanntmachung nun schweizweit für verbindlich erklärt werden. Dies ist für einen funktionierenden Wettbewerb in allen Landesteilen wichtig.»

 

Marianne Fassbind (Stiftung KMU Rechtsdurchsetzung): «Wir unterstützen viele Händler und Werkstätten, die von der Übermacht der Hersteller an die Wand gedrückt werden. Mit den neuen Regeln wird es für KMU-Garagen einfacher, sich im Markt zu behaupten. Konsument*innen erhalten mehr Auswahl – ein wichtiger Schritt für einen freien und unabhängigen Autohandel in der Schweiz.»

 

Stefan Epper, Inhaber der Epper Garagen: «Ich bin selber betroffen: Der Hersteller wollte mir ohne jeden Grund den Servicevertrag kündigen. Das Gericht hat in diesem Fall zwar nach einem aufreibenden Verfahren zu meinen Gunsten entscheiden. Mit der neuen Kfz-Verordnung werden die Regeln, wie Hersteller und Importeure sich gegenüber Händlern zu verhalten haben, von vornherein festgelegt. Man muss dann nicht mehr vor Gericht ziehen. Ich bin dem VFAS dankbar für seinen Einsatz.»

 

 

Was hat der VFAS sonst noch für das Schweizer Autogewerbe geleistet?

Roger Kunz: «In seiner 66-jährigen Verbandsgeschichte hat der VFAS laufend Erfolge gegen Ungleichbehandlungen erreicht und konnte sich auch mit seinen Interessen gegenüber Behörden oft durchsetzen. Nebst dem vereinfachten Zugang zu mehr Händlerschildern, der Abschaffung der Industriezölle (kein Gewichtszoll mehr bei Personenwagen und Nutzfahrzeugen ab 01.01.2024), der Abschaffung der Gebührenmarken auf dem 13.20, waren wir die Initiatoren – welche die ab April 2022 vereinfachte Verkehrszulassung bei Neuwagen durchsetzte».

 

Stephan Jäggi: «Der VFAS bietet Garagisten weitergehende Informationen an. Für bescheidene CHF 700.- pro Jahr profitieren Mitglieder von umfassenden Beratungen in allen Bereichen, auch samt kostenloser Rechtsauskunft. Zudem werden dank Mitgliedschaft (aktiv- oder passiv) auch die künftigen Kämpfe für Unternehmer im Autogewerbe finanziert, wie beispielsweise die Veränderung der Vertriebssysteme, die Reduktion von Bürokratie und der Kampf gegen die Ungleichbehandlung bei der Digitalisierung gegenüber den Herstellern. Es ist wichtig, dass ein Branchenverband sich für die Mitglieder einsetzt und Ungleichbehandlungen gegenüber Konzernen, Herstellern und Generalimporteuren nicht toleriert.»

 

Antrag für eine Mitgliedschaft

Damit wir in Zukunft für Sie weitere heisse Eisen (z.B. Veränderung der Vertriebswege, Ungleichbehandlungen aufgrund der Digitalisierung der Fahrzeuge usw.) erfolgreich lösen können, benötigen wir Mittel und weitere Mitglieder. Wichtigstes strategisches Ziel des VFAS ist es, im Sinne seiner Mitglieder zu handeln und ihnen die Freiheit eines selbständigen Unternehmers zu gewährleisten oder wieder zu erlangen. Auch die Vertretung ihrer unternehmerischen Interessen und Anliegen bei Politik, Behörden und Wirtschaftsträgern ist dadurch gewährleistet. Mit Ihrer Mitgliedschaft (aktiv- oder passiv) verleihen Sie dem Verband Gewicht auf der politischen Ebene – eine starke Mitgliederbasis ist eine unentbehrliche Grundlage für erfolgreiche Verbandsarbeit. Nebst der normalen Mitgliedschaft bieten wir gerne auch die Möglichkeit einer passiven Mitgliedschaft als Supporter an. https://www.vfas.ch/mitglied_werden

 

Informationen zur Medieninformation sowie Direktkontakt:

VFAS, info@vfas.ch, www.vfas.ch  

Roger Kunz, Präsident, Telefon 056 619 70 87, roger.kunz@vfas.ch

Stephan Jäggi, Geschäftsleiter, Telefon 056 619 71 32, stephan.jaeggi@vfas.ch

 

Der VFAS – Verband freier Autohandel Schweiz:

Seit 1956 vertritt der VFAS die Interessen des unabhängigen und freien Autohandels in der Schweiz. Er wehrt sich gegen sämtliche Einschränkungen und Behinderungen des freien Autohandels. Dabei setzt er sich kompromisslos für dessen Förderung sowie Standards für eine hohe Qualität ein. Der Direkt- und Parallelimport generiert gemäss Erhebungen des VFAS eine jährliche volkswirtschaftliche Wertschöpfung von 1,5 Milliarden Schweizer Franken.

 

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