19. September 2017

sgv lehnt überbordende Regulierungen im Datenschutzgesetz ab

Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) lehnt überbordende Regulierungen im Datenschutzgesetz (DSG) ab. Die jüngst vom Bundesrat verabschiedete Botschaft beinhaltet Informations- und Handlungspflichten für Unternehmen, die für KMU viele bürokratische Umtriebe bringen werden.

sgv lehnt überbordende Regulierungen im Datenschutzgesetz ab

Eine Stärkung der Stellung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ist aus Sicht des sgv nicht angezeigt. Auch schiessen angedrohte Bussen von bis zu 250'000 Franken oder bis zu drei Jahre Freiheitsentzug weit übers Ziel hinaus. Die Revision des Datenschutzgesetzes ist ein einseitiger und unverhältnismässiger Ausbau von Dokumentations- und Meldepflichten auf Kosten der Schweizer Unternehmen.

 

Neu müssen Unternehmen, die Daten erheben, die betroffenen Personen über die Erhebung jeder Art von Daten informieren. Weiter müssen Unternehmen beispielsweise bereits im Planungsstadium eines Projekts die Vorgaben des Datenschutzes berücksichtigen. Auch sollen sie Datenschutz-Folgeabschätzungen erstellen und Verletzungen des Datenschutzes oder Datenverlust aktiv an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen (EDÖB) liefern. Dies führt zu einer überschiessenden Informationsflut, welche die betroffenen Personen überrollen anstatt schützen wird.

 

Der Schweizerische Gewerbeverband lehnt diese Dokumentations- und Meldepflichten ab. Der Revisionsentwurf des Bundesrates orientiert sich praktisch ausschliesslich an den potentiellen Risiken für die betroffenen Personen. Die Interessen der Wirtschaft und insbesondere der KMU spielen keine Rolle. Zu weitgehende, nicht praktikable Bestimmungen finden nicht nur keine Akzeptanz, sie schwächen die Schweizer KMU. Immerhin will der Bundesrat – im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage - auf zahlreiche Swiss Finish Regulierungen verzichten und sich auf die Angleichung ans europäische Datenschutzrecht konzentrieren. Im Einzelnen gilt es zu prüfen, ob die Botschaft dem tatsächlich entspricht. Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb das Datenschutzgesetz über das Datenschutzniveau der EU hinausgehen soll. Zusätzliche Regulierungen würden die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen in der Schweiz nur behindern.

 

Neu soll der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung eröffnen, bei Bedarf vorsorgliche Massnahmen veranlassen und bei Abschluss der Untersuchung eine Verfügung erlassen können. Der Schweizerische Gewerbeverband lehnt eine Stärkung der Stellung des EDÖB ab. Im Sinne einer Dienstleistung soll er wie bisher gegenüber Unternehmen Empfehlungen abgeben können.

 

Die vom Bundesrat beantragten Strafverschärfungen wie Bussen bis zu 250'000 Franken oder Freiheitsentzug bis drei Jahre für Widerhandlungen schiessen weit übers Ziel eines vernünftigen Sanktionssystems hinaus. Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes darf nicht zu einer Kriminalisierung der Unternehmen bzw. verantwortlichen Privatpersonen führen.  (pd/eka)

Kostenlose SHAB-Abfrage

Easy Monitoring

SUCHEN

PROBEHEFT
BESTELLUNG

Telefon 043 499 18 60
Telefax 043 499 18 61
info@awverlag.ch

Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dem zu. Um mehr über die von uns verwendeten Cookies zu erfahren, können Sie unsere RICHTLINIEN FÜR DATENSCHUTZ UND VERWENDUNG VON COOKIES aufrufen.

OK