AMAG: Technische Massnahmen für betroffene EA 189-Dieselmotoren vorgestellt
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Die Aufarbeitung und Lösung der Diesel-Thematik schreitet voran. Der Volkswagen-Konzern hat dem Deutschen Kraftfahrtbundesamt (KBA) die konkreten technischen Massnahmen für die betroffenen EA 189-Motoren mit 1,6 und 2,0 Liter Hubraum vorgestellt.
Bei der Erarbeitung standen möglichst kundenfreundliche Lösungen im Vordergrund. Nach der Umsetzung der technischen Massnahmen erfüllen die Fahrzeuge die jeweils gültigen Abgasnormen. Die finale technische Lösung für den 1,2-Liter-Dieselmotor wird dem KBA Ende des Monats präsentiert und umfasst voraussichtlich ein Software-Update.
Dem Kraftfahrtbundesamt wurden die erarbeiteten technischen Massnahmen der betroffenen EA 189-Dieselmotoren vorgestellt. Diese Massnahmen wurden vom KBA nach intensiver Begutachtung bestätigt. Damit herrscht für den Grossteil der betroffenen Fahrzeuge Klarheit zur Behebung der Unregelmässigkeiten.
Beim 1,6-Liter EA 189-Motor wird direkt vor dem Luftmassenmesser ein sog. Strömungstransformator befestigt. Das ist ein Gitternetz, das den verwirbelten Luftstrom vor dem Luftmassenmesser beruhigt und so die Messgenauigkeit entscheidend verbessert. Der Luftmassenmesser ermittelt die aktuell durchgesetzte Luftmasse; ein für das Motormanagement sehr wichtiger Parameter für einen optimalen Verbrennungsvorgang. Zudem wird an diesem Motor noch ein Software-Update durchgeführt. Die reine Umsetzung der technischen Massnahmen wird voraussichtlich weniger als eine Stunde in Anspruch nehmen.
Die 2,0-Liter-Aggregate bekommen ein Software-Update. Die reine Arbeitszeit für diese Massnahme wird rund eine halbe Stunde betragen.
Durch Fortschritte in der Motoren-Entwicklung und verbesserter Strömungssimulation innerhalb von komplexen Ansaugsystemen konnte in Kombination mit einer darauf ausgerichteten Softwareoptimierung eine entsprechend einfache und kundenfreundliche Massnahme realisiert werden.
Ziel bei der Entwicklung der technischen Massnahmen bleibt, die jeweils gültigen Emissionsziele zu erreichen, ohne Beeinträchtigung der Motorleistung, des Verbrauchs und der Fahrleistungen. Da jedoch zunächst alle Modellvarianten gemessen werden müssen, kann die Erreichung dieser Ziele zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final bestätigt werden.
Auf Grundlage dieser, vom KBA akzeptierten, technischen Massnahmen werden für die betroffenen EU28-Märkte aktuell die notwendigen Servicekonzepte erarbeitet. Ziel ist es, auch in der Schweiz, ab Januar 2016 die ersten Fahrzeuge im Rahmen eines Rückrufes auf den erforderlichen technischen Stand zu bringen. Nach aktueller Einschätzung werden sich sämtliche Massnahmen im Zuge des Rückrufes für alle Motorvarianten über das Kalenderjahr 2016 erstrecken.
Volkswagen wird den erforderlichen Zeitaufwand, der durch die Umsetzung der technischen Massnahmen entsteht, für alle Kunden so gering wie möglich halten. Darüber hinaus wird Volkswagen mit jedem Kunden Kontakt aufnehmen und sich darum bemühen, die individuellen Kundenbedürfnisse im Rahmen der Umsetzung der technischen Massnahmen zu berücksichtigen, um etwaige Nachteile für die Kunden, wie z.B. mögliche Mobilitätseinschränkungen, zu vermeiden. So sichert die Marke Volkswagen in diesem Zusammenhang zu, dass allen Kunden eine angemessene Ersatzmobilität kostenfrei angeboten wird.
Alle Kunden von Volkswagen haben beispielsweise schon seit Anfang Oktober die Möglichkeit, selbst zu prüfen, ob ihr Fahrzeug von der Diesel-Thematik betroffen ist. Unter http://info.volkswagen.ch erhält jeder Kunde in der Schweiz mit seiner Fahrgestellnummer eine klare Aussage.
Mit diesen definierten Massnahmen liegen nun bereits für den Grossteil aller in Europa betroffen Konzern-Modelle mit EA 189-Motor technische Lösungen vor. Ende dieses Monats werden dem KBA auch für den 1,2-Liter-Dreizylinder-Dieselmotor die entsprechenden Massnahmen präsentiert.
In Anlehnung an die Vorgehensweise der Marke Volkswagen planen die weiteren Marken des Konzerns - Audi, SEAT, ŠKODA und Volkswagen Nutzfahrzeuge - für ihre betroffenen Fahrzeuge ebenfalls entsprechende Massnahmen. Die Volkswagen AG verzichtet darüber hinaus ausdrücklich bis zum 31. Dezember 2016 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Gewährleistungsansprüche/ Garantieansprüche wegen der in Fahrzeugen mit Motorentyp EA 189 eingebauten Software, sofern diese Ansprüche nicht bereits verjährt sind. Deshalb entstehen Volkswagen Kunden durch Zuwarten keine Nachteile.
Fest steht: Die Fahrzeuge sind weiterhin technisch sicher und fahrbereit und können deshalb uneingeschränkt im Strassenverkehr genutzt werden. (pd/ir)