28. Juni 2013

3,5 Millionen Franken CO2-Sanktionen

Für das zweite Halbjahr 2012 müssen die Schweizer Importeure insgesamt 3,5 Millionen Franken «CO2-Busse» zahlen. Der Grosteil entfällt auf Klein- und Privatimporteure (weniger als 50 Autos/Jahr)

3,5 Millionen Franken CO2-Sanktionen

Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen. Die Schweizer Importeure sind verpflichtet, die Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen bis 2015 im Durchschnitt auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu senken. Andernfalls wird eine Sanktionsabgabe fällig. 

 

Die Sanktionen werden bis 2015 schrittweise eingeführt. So muss bei den Grossimporteuren anfänglich nur ein bestimmter Prozentsatz der Flotte die Vorgabe erfüllen und bei den Kleinimporteuren wird nur ein Teil der Sanktion fällig (2012: 65%, 2013: 75%, 2014: 80%, 2015: 100%). Im zweiten Halbjahr 2012 mussten damit nur 65% der Neuwagenflotte von insgesamt 149400 PW die Emissionsvorschriften erfüllen. Die in diesem Zeitraum zugelassene Flotte setzt sich aus 1500 Neuwagen von Klein- und Privatimporteuren und 147900 neu zugelassenen Personenwagen von 119 registrierten Grossimporteuren zusammen. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen dieser 149400 PW lagen bei 149 g CO2/km, die der sanktionsrelevanten 65% bei rund 129 g CO2/km. Einzelne Importeure überschritten die individuelle Zielvorgabe.

 

Aufschlussreich ist der Blick auf die PW-Neuzulassungen während des gesamten Jahres: Die Emissionen der gesamten Neuwagenflotte betrugen 151 g CO2/km. Bemerkenswert ist, dass die während des ersten Halbjahres 2012 (vor Inkrafttreten der neuen Vorschrift) zugelassenen Fahrzeuge durchschnittlich 154 g CO2/km emittierten, die im zweiten Halbjahr zugelassenen Fahrzeuge nur noch 149 g CO2/km.

 

Hoher Volzugsaufwand: Die erhobenen Sanktionen belaufen sich auf insgesamt 3,5 Millionen Franken, davon entfallen rund 3 Millionen Franken oder 86% auf Klein- und Privatimporteure. Diesem Ertrag stehen Vollzugskosten von rund 0,8 Millionen Franken gegenüber. Insgesamt resultiert damit für 2012 ein Nettoertrag von 2,7 Mio. Franken, der in Abhängigkeit der Anzahl Fahrzeugzulassungen und Importeure auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein aufgeteilt wird (Anteil Schweiz: 2,6 Millionen Franken). Der Ertrag aus dem Vollzugsjahr 2012 wird im 2014 über die Krankenversicherer an die Bevölkerung zurück verteilt. (pd/hbg)

 

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