26.03.2025

Agenturmodell im Autogewerbe: Auch Ständerat sagt Ja zur «Motion Gugger»

Die «Motion Gugger» zur Regulierung des Agenturmodells im Schweizer Autogewerbe hat nun auch im Ständerat Zustimmung gefunden. Der Bundesrat ist aufgefordert, gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Doch die Entscheidung bleibt gemäss AGVS umstritten.

Agenturmodell im Autogewerbe: Auch Ständerat sagt Ja zur «Motion Gugger»

Nach der Zustimmung im Nationalrat im Frühjahr 2024 hat nun auch der Ständerat die Motion «Schutz vor der einseitigen Einführung des Agenturmodells im Kfz-Markt» von Nationalrat Nik Gugger angenommen. Der Bundesrat ist damit beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die Anliegen der Motion umzusetzen. Ziel ist es, das Agenturmodell dem Schweizer Kartellrecht zu unterstellen, um Händler vor einseitigen Vertragskündigungen und dem Verlust unternehmerischer Eigenständigkeit zu schützen.

 

Die Motion sieht vor, dass ein Wechsel zum Agenturmodell nur dann möglich ist, wenn es nachweislich «signifikant effizienter» als das traditionelle Vertriebssystem ist. Erste Prüfungen der Wettbewerbskommission (Weko) haben allerdings gezeigt, dass bereits bestehende kartellrechtliche Instrumente ausreichend Schutz vor ungerecht gestalteten Verträgen bieten können.

 

Die Entscheidung wird von vielen Garagenbetreibenden als Erfolg gefeiert. Die Einbindung ins Kartellrecht soll verhindern, dass Hersteller einseitig neue Vertriebsmodelle durchsetzen, die zu Margenverlusten und weniger Verhandlungsspielraum für Garagisten führen.

 

Doch es gibt auch Kritik: Einige Experten befürchten gemäss einem Bericht der AGVS-Medien, dass Hersteller ganz auf die Einführung von Agentursystemen verzichten könnten, weil sie dadurch ihre Preisvorgaben nicht mehr umsetzen können. Alternativ könnte ein Umstieg auf reine Direktvertriebsmodelle oder gar ein Rückzug aus dem Schweizer Markt die Folge sein.

 

Auch die Effizienzkriterien stossen laut AGVS auf Skepsis: Die Motion bewertet die Effizienz allein anhand der Marge des Agenten, berücksichtigt aber nicht die veränderte Risikoverteilung. Im echten Agenturmodell übernimmt der Importeur die finanziellen Risiken, während der Garagist von Lagerhaltung und Vorfinanzierung entlastet wird. Diese Vorteile könnten für manche Garagen eine Chance zur Liquiditätsverbesserung darstellen. Kritiker warnen jedoch, dass die starre Effizienzforderung faktisch die Einführung echter Agenturmodelle verhindern könnte.

 

SUCHEN