15. März 2021

Dem Start in den Autofrühling steht nichts im Weg

Diese Woche gibt der Winter zwar nochmal ein Comeback. Doch der Frühling kommt bestimmt – und mit ihm die traditionellen Autoausstellungen. Denn draussen dürfen Ausstellungen und Messen stattfinden.

Dem Start in den Autofrühling steht nichts im Weg

Autoausstellungen im Freien sind trotz Corona erlaubt.

Der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) hat sich für seine Mitglieder starkgemacht und kann den Garagisten mitteilen, dass Ausstellungen und Messen draussen trotz Corona zulässig sind.

Wie die Rechtsabteilung des AGVS mitteilt, ist die Durchführung unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • - Die Ausstellung findet ausschliesslich im Freien statt. Innenräume, wie etwa Showrooms, müssen für Kundinnen und Kunden abgesperrt werden.
     
  • - An der Ausstellung sind veranstaltungsähnliche Programme gänzlich verboten. Dazu gehören zum Beispiel Vorträge, Wettbewerbe und so weiter.
     
  • - Für die Durchführung müssen wirksame Schutzkonzepte nach Artikel 4 erstellt werden. Diese beinhalten insbesondere strikte Maskenpflicht sowie Regeln zur Desinfizierung und zum Lüften der Fahrzeuge.
     
  • - Verpflegungsmöglichkeiten dürfen nur unter Beachtung der aktuell geltenden Regeln in der Form eines Takeaway angeboten werden. Mit geeigneten Massnahmen aus dem Schutzkonzept werden Menschenansammlungen vor der Verpflegungsmöglichkeit verhindert. Wichtig: Für die Konsumation werden Kunden angewiesen, dies nach Möglichkeit im eigenen Fahrzeug oder abseits der Ausstellung zu tun. (pd/mb)

www.agvs-upsa.ch

 

Kostenlose SHAB-Abfrage

Easy Monitoring

SUCHEN

PROBEHEFT
BESTELLUNG

Telefon 043 499 18 60
Telefax 043 499 18 61
info@awverlag.ch

Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dem zu. Um mehr über die von uns verwendeten Cookies zu erfahren, können Sie unsere RICHTLINIEN FÜR DATENSCHUTZ UND VERWENDUNG VON COOKIES aufrufen.

OK