19. Oktober 2020

Auch beim Autokauf gilt jetzt: Maske auf!

Seit heute gilt in der Schweiz eine verschärfte Maskentragpflicht. Davon sind nun auch Autohändler und Garagisten betroffen. Denn Kundinnen und Kunden sind neu verpflichtet in den Showrooms eine Schutzmaske zu tragen.

Auch beim Autokauf gilt jetzt: Maske auf!

Die Maskenpflicht gilt neu und schweizweit in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Läden oder Einkaufszentren. Darunter fallen auch Showrooms von Autohändlern und Garagisten. Die neuen Regeln gelten im Sitzen und im Stehen, ausser die potenziellen Autokäuferinnen und Autokäufer konsumieren im Sitzen ein Getränk.

 

Gemäss dem AGVS gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem öffentlich zugänglichen Innenraum grundsätzlich eine Maskenpflicht. Der Arbeitgeber kann aber einen alternativen wirkungsvollen Schutz vor einer Ansteckung vorsehen. Dies können grossflächige Kunststoff- oder Glasscheiben sein mit kleingefassten Öffnungen. In diesem Fall kann die Maske für die Mitarbeitenden weggelassen werden.

 

 

Die aktualisierte Covid-19-Verordnung hält explizit fest, dass die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske nichts an den übrigen Massnahmen gemäss den Schutzkonzepten ändert. Das Schutzkonzept des AGVS wird aktualisiert und den AGVS-Mitgliedern so rasch als möglich zur Verfügung gestellt. (mb/pd)

 

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