29. März 2020

Kontaktlose Probefahrten sind erlaubt

Gute Nachricht für Garagisten und Händler: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erlaubt Probefahrten, sofern diese ohne Kontakt zwischen Kunde und Garagist stattfindet und die wichtigsten Hygienemassnahmen befolgt werden.

Kontaktlose Probefahrten sind erlaubt

Bild: Auto-Medienportal.NET

Wie der AGVS auf Berufung des Seco berichtet, dürfen Garagisten und Händler neu Kundinnen und Kunden auch Probefahrten mit Fahrzeugen anbieten. Zwar sind die Showrooms nach wie vor geschlossen, aber sowohl der Online-Verkauf als auch die Ablieferung von Fahrzeugen unter Einhaltung der geltenden Hygienemassnahmen sind trotz «ausserordentlicher Lage» gestattet.

 

Dabei müssen aber sowohl der Online-Verkauf, die Ablieferung wie auch die Probefahrt absolut kontaktlos stattfinden unter der Verwendung von Schlüsselboxsystemen und den geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften.

 

Zudem sollten Garagisten die kontaktlose Probefahrten anbieten, zusätzlich Fahrzeugschlüssel, Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Gurtschnallen, Touchscreens und Tankdeckel vor und nach der Rücknahme desinfizieren. Idealerweise empfiehlt es sich zusätzlich Einweg-Lenkradschoner sowie weiteres Schutzmaterial für Sitze und Schalthebel zu verwenden und Kundinnen und Kunden Einweghandschuhe für die Probefahrt mitzugeben. (pd/ir)

 

www.agvs-upsa.ch

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