09.12.2019

Erhöhung der Mindestlöhne im Carrosseriegewerbe

Die von den Sozialpartnern vorgeschlagenen Lohnanpassungen wurden am 28. November vom Zentralvorstand von Carrosserie Suisse bestätigt. Auf eine generelle Lohnerhöhung wird für das Jahr 2020 allerdings verzichtet.

Erhöhung der Mindestlöhne im Carrosseriegewerbe

In der heutigen Zeit ist es immer schwieriger, gute Arbeitskräfte zur rekrutieren. Die Mindestlohnanpassung soll ein Signal dafür sein, dass das Carrosseriegewerbe ein attraktiver Arbeitgeber ist.

 

Dass es keine generellen Lohnerhöhungen gibt, liegt daran, dass sich die Konjunktur 2019 nicht mehr so gut entwickelt wie in den vergangenen Jahren. Die Prognosen für die Wirtschafts- und Marktlage sind eher rückläufig, und auch der Konsumentenpreisindex ergibt keine Teuerung.

 

 

Aber die Mindestlöhne werden für das Jahr 2020 wie folgt erhöht:

  • für gelernte Arbeitnehmer des Carrosseriegewerbes mit bestandenem Qualifikationsverfahren (EFZ) von CHF 4’300.00 auf CHF 4'450.00
  • für Arbeitnehmer mit einem Eidg. Berufsattest (EBA) von CHF 3'875 auf CHF 3'950
  • für Arbeitnehmer ohne Lehrabschluss in der Carrosseriebranche von CHF 3'800.00 auf CHF 3'850

 

 

www.carrosseriesuisse.ch

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