24. Oktober 2019

Das ändert sich ab 2020 bei der Energieetikette

Der Bundesrat hat beschlossen, dass bei der Einteilung in die Energieeffizienz-Kategorien ab 2020 das Leergewicht nicht mehr berücksichtigt wird. Konventionell angetriebene, schwere Autos können so kaum mehr ein «A» erreichen. Neben SUV-Fahrern werden damit aber auch Familien «bestraft».

Das ändert sich ab 2020 bei der Energieetikette

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung beschlossen. Diese bezwecken diverse Vereinfachungen und Präzisierungen bestehender Regelungen sowie Anpassungen gewisser Berechnungsgrundlagen. Die revidierten Verordnungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die wichtigsten Inhalte im Überblick:

  • Energieetikette für Personenwagen: Die Angaben auf der Energieetikette werden einfacher, verständlicher und übersichtlicher.
  • CO2-Zielwerte für die Energieetikette: Der anzugebende Zielwert wird gegenüber demjenigen gemäss CO2-Gesetz um 21% erhöht. So wird berücksichtigt, dass der CO2-Zielwert im CO2-Gesetz auf NEFZ-Messwerten (Neuer Europäischer Fahrzyklus) basiert, für die Erstellung der Energieetikette neu aber die (im Durchschnitt höheren) WLTP-Messwerte (Worldwide Light Vehicles Test Procedure) zu Grunde gelegt.
  • Einteilung der Personenwagen in die Energieeffizienz-Kategorien: Künftig wird auf die Berücksichtigung des Leergewichts verzichtet (bisher wurde das Leergewicht mit einer Gewichtung von 30% berücksichtigt). Massgebend ist neu nur noch der absolute Energieverbrauch, der sich aus dem Primärenergie-Benzinäquivalent ergibt. Das Primärenergie-Benzinäquivalent bezieht den Energieaufwand für die Treibstoff- und Strombereitstellung mit ein.
  • Werbung für Personenwagen: Die Vorgaben in der Werbung werden auf den Verbrauch, die CO2-Emissionen und die Energieeffizienz-Kategorie reduziert. Neu muss die Energieeffizienz-Kategorie, auch in der Online-Werbung, zusätzlich mit der farbigen Pfeil-Skala abgebildet werden.
  • Treibstoffgemisch aus Erdgas und Biogas: Der anerkannte biogene Anteil des Treibstoffgemischs aus Erdgas und Biogas wird auf 20% festgesetzt.

 

 

Der Knackpunkt dabei ist die neue Einteilung in die Energieeffizienz-Kategorien. Durch den Wegfall der Gewichtsberücksichtigung wird zwar verhindert, dass grosse und schwere Autos wie SUV trotz gewichtsbedingten Effizienznachteilen in die guten Kategorien eingeteilt werden können. Doch auch Familienautos wie Vans oder grosse Kombis fallen darunter. Da in gewissen Kantonen, wie zum Beispiel Zürich oder Bern, für Autos mit der Energieeffizienz-Kategorie «A» Motorfahrzeugsteuer-Ermässigungen bis zu 80 Prozent ausgesprochen werden, zahlen Familien für ihren Van oder Kombi ab 2020 drauf. (mb)

 

 

 

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