24. Januar 2019

Soll auch das Rechtsüberholverbot fallen?

Gemäss «BLICK» geben sich die Kantone nicht mit der einfachen Lockerung der Rechtsvorbeifahr-Regeln auf Autobahnen zufrieden – sie stellen auch gleich das Rechtsüberholverbot in Frage.

Soll auch das Rechtsüberholverbot fallen?

Durch Verordnungsanpassung soll die Kapazität auf den Strassen um bis zu 10 Prozent erhöht werden.

Dass man auf der Autobahn bald legal bei Stau oder stockendem Kolonnenverkehr an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeifahren kann, scheint gesichert. Gemäss «BLICK» soll die neue Regel bald schon in der revidierten Verkehrsregelverordnung umgesetzt werden. Wie die Tageszeitung berichtet, werden die Neuerungen nach Bundesrat und Parlament auch von den Kantonen begrüsst. «BLICK» liegen aktuell 17 kantonale Stellungnahmen vor, welche zum grossen Teil positiv ausfallen, schreibt die Zeitung.

 

 

Doch das ist den Kantonen offenbar nicht genug. Sie wollen gemäss «BLICK» auch gleich das Rechtsüberholverbot überdenken. Zum Beispiel fragten Basel-Stadt oder Zürich nach, «ob nicht eine generelle Aufhebung des Rechtsüberholverbots konsequenter wäre als die nun vorgeschlagene teilweise Lockerung». Denn für die Verkehrsteilnehmer wie auch die polizeilichen Kontrollorgane werde «die Abgrenzung zwischen erlaubtem Rechtsvorbeifahren und verbotenem Rechtsüberholen kaum möglich sein». Das schaffe eine «neue Rechtsunsicherheit».

 

 

«Dass mich die Kantone in dieser Frage rechts überholen, überrascht mich», sagte FDP-Nationalrat Thierry Burkart, der die Regeländerung zum Rechtsvorbeifahren angeregt hatte, dem «BLICK». Aber: «Wenn dadurch der Verkehrsfluss weiter erhöht wird, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden, wäre es mit Studien zu prüfen.»

 

 

Auch SVP-Nationalrat Erich Hess hat einen Vorstoss eingereicht, mit welchem er lockerere Zügel verlangt: Wie der «BLICK» schreibt, will er, dass das Rechtsüberholen statt mit einer Anzeige und einem Ausweisentzug nur noch mit einer Ordnungsbusse bestraft wird. (mb)

 

 

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