24. Januar 2018

«Legales Gras» - Wie steht’s mit der Fahrtauglichkeit?

«Legales Gras» ist derzeit buchstäblich in aller Munde. Doch wie sieht es nach dem Konsum von CBD-Hanf eigentlich mit der Fahrtüchtigkeit aus? Muss der Konsument von legalen Cannabis-Produkten bei einer Verkehrskontrolle mit einem Ausweisentzug und einer Anzeige rechnen?

«Legales Gras» - Wie steht’s mit der Fahrtauglichkeit?

Seit einigen Wochen sind Hanf-Zigaretten mit Cannabidiol (CBD) beim Grossverteiler und an Kiosken erhältlich. Das «legale Gras» ist so beliebt, dass es bereits zu Lieferengpässen gekommen ist. Höchste Zeit also, die möglichen Auswirkungen dieses Lifestyle-Genussmittels aus Cannabis und Tabak etwas genauer unter die Lupe zu nehmen – insbesondere auch im Zusammenhang mit der Fahrfähigkeit.

 

Obwohl die Forschung noch in den Anfängen steckt, werden dem CBD-Hanf zahlreiche therapeutische Wirkungen nachgesagt – darunter antioxidative, antipsychotische und entzündungshemmende Effekte. Die individuelle Wirkung auf den Konsumenten ist sehr unterschiedlich; in vielen Fällen hat CBD aber zumindest einen beruhigenden Einfluss. Und genau dieser Punkt ist im Zusammenhang mit der Fahrfähigkeit entscheidend: Denn wer am Strassenverkehr teilnimmt, muss das Fahrzeug jederzeit beherrschen und in der Lage sein, den vorgeschriebenen Vorsorgepflichten nachzukommen (Artikel 31 Absatz 1 des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes SVG). Gemäss Art. 31 Abs. 2 SVG gilt als «fahrunfähig», wer körperlich oder geistig nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug gefahrlos zu führen. Und zwar nicht nur als Folge des Konsums von Betäubungs- oder Genussmitteln, sondern auch aus anderen Gründen – wie etwa starker Übelkeit oder Übermüdung. Wird CBD als entspannend oder «herunterfahrend» wahrgenommen, so ist vom Führen eines Fahrzeugs nach dem Konsum von legalem Hanf deshalb dringend abzuraten!

 

Legal erhältliche CBD-Produkte dürfen zwar nur weniger als 1% des berauschenden Wirkstoffs Tetrahydrocannabiol (THC) enthalten. Dennoch besteht die latente Gefahr, dass die Nachweisgrenze von 1,5 Mikrogramm pro Liter Blut nach dem Konsum von CBD-Hanf überschritten wird. Wer bei einer Verkehrskontrolle mit diesem Wert erwischt wird, gilt automatisch als fahrunfähig. Die Konsequenzen einer Fahrt unter Einfluss von Betäubungsmitteln sind: Freiheits- oder Geldstrafe, Strafregistereintrag, Abklärung der Fahreignung und Warnentzug des Führerscheins von mindestens drei Monaten. Aber auch wenn der Grenzwert im Blut nicht erreicht ist, ist man strafbar, wenn man aufgrund von CBD-Hanf fahrunfähig ist. Wenn ein Fahrausweis bereits mit einer Cannabis-Abstinenzauflage versehen ist, sollte ebenfalls auf CBD-Konsum verzichtet werden, da dieser zu einer positiven Urinprobe führen kann. Doch die strenge Rechtslage ist nicht der Hauptgrund, warum man mit CBD im Blut nichts auf der Strasse zu suchen hat: Wer fährt, ohne voll fahrfähig zu sein, gefährdet sich und andere – und riskiert schlimmstenfalls Menschenleben.  (pd/eka)

Kostenlose SHAB-Abfrage

Easy Monitoring

SUCHEN

PROBEHEFT
BESTELLUNG

Telefon 043 499 18 60
Telefax 043 499 18 61
info@awverlag.ch

Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dem zu. Um mehr über die von uns verwendeten Cookies zu erfahren, können Sie unsere RICHTLINIEN FÜR DATENSCHUTZ UND VERWENDUNG VON COOKIES aufrufen.

OK