17. Januar 2018

Anpassung von Verordnungen im Strassenverkehrsbereich

Der Bundesrat will die Anforderungen an Strassenfahrzeuge den neuen Sicherheits- und Umweltstandards der Europäischen Union (EU) angleichen. So soll für neue Fahrzeuge, die in der EU genehmigt sind, die Pflicht zum Vorführen beim Strassenverkehrsamt abgeschafft werden.

Anpassung von Verordnungen im Strassenverkehrsbereich

Im Rahmen der Verordnungsrevisionen sollen in der EU genehmigte neue und fast neue Fahrzeuge (nicht älter als ein Jahr und weniger als 2000 km) künftig durch Einreichen der EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) zugelassen werden können, ohne beim kantonalen Strassenverkehrsamt vorgeführt werden zu müssen.

 

Fahrtschreiber dienen zur Kontrolle der Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften für berufsmässige Chauffeusen und Chauffeure. Die neuen Fahrtschreiber der EU verfügen über eine Anbindung an das globale Satellitennetz und über Schnittstellen zu intelligenten Verkehrssystemen. Neu erhält die Polizei die Möglichkeit, für die Triage bei Verkehrskontrollen gewisse Fahrtschreiberdaten via Funkverbindung abzufragen. Damit die schweizerischen Transporteure weiterhin einen möglichst hindernisfreien Zugang zum europäischen Strassentransportmarkt haben, sollen die neuen Fahrtschreiber in der Schweiz zeitgleich mit der EU eingeführt werden.

 

Die EU hat die technischen Vorschriften für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge erneuert. Diese beinhalten neu insbesondere höhere Anforderungen an die Bremssysteme und weichen damit von den geltenden Schweizer Bau- und Ausrüstungsvorschriften ab. Damit auch in Zukunft bereits in Verkehr stehende Schweizer Fahrzeuge mit EU-Fahrzeugen zusammengekuppelt und sicher betrieben werden können, müssen Bremsanlagen und Anhängerkupplungen aufeinander abgestimmt sein. Ergänzend dazu stellt der Bundesrat eine Erhöhung der zulässigen Länge von vorne angebrachten Arbeitsgeräten zur Diskussion. Zudem sind für Fahrzeuge der Feuerwehr und des Zivilschutzes sowie für Zirkus- und Schaustelleranhänger Vereinfachungen vorgesehen: Sie sollen neu wie Arbeitsfahrzeuge eingeteilt werden (blaue Kontrollschilder) und somit von längeren Nachprüffristen profitieren.

 

Die Abgasvorschriften für Arbeitsmaschinen, Traktoren und gewisse Fahrzeuge mit begrenzter Höchstgeschwindigkeit sollen um die neue, strengere Abgasstufe V der EU erweitert werden. Damit werden für diese Fahrzeuge ähnlich strenge Grenzwerte eingeführt wie bei der Norm EURO VI für Lastwagen.

 

Blaulichtfahrzeuge sollen auf dringlichen Fahrten bei Nacht das Blaulicht ohne Wechselklanghorn verwenden dürfen, solange sie nicht wesentlich von den Verkehrsregeln abweichen oder nicht ein besonderes Vortrittsrecht beanspruchen. Dieser heute in einem Merkblatt verankerte Grundsatz soll ins Verordnungsrecht überführt werden. Er dient dem Schutz der Bevölkerung vor Nachtruhestörungen.

 

Die Vernehmlassung zu den Verordnungsanpassungen dauert bis zum 25. April 2018.  (pd/eka)

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