12. Dezember 2017

Der AGVS betreibt eigenes Umweltinspektorat

Der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) ist darum besorgt, dass die Umweltschutzbestimmungen eingehalten werden. Der Branchenverband betreibt im Auftrag der Kantone ein eigenes Umwelt-Inspektorat. Dabei wird sowohl bei Mitgliedern als auch in allen weiteren Betrieben des Auto- und Transportgewerbes der Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten respektive die korrekte Entsorgung von Abfällen überprüft

Der AGVS betreibt eigenes Umweltinspektorat

Für die Kontrolle der Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten oder etwa beim Thema Abfallentsorgung fehlten der öffentlichen Hand oft Geld und Ressourcen. Aufgaben, die heute vom Umwelt-Inspektorat (UWI) des Schweizer Garagistenverbandes professionell und zentral wahrgenommen werden. Mit Erfolg, haben doch diverse kantonale Behörden diese Aufgabe im Dienste des Umweltschutzes dem Branchenverband übertragen.

 

«Bei unserem Vorschlag zur Privatisierung standen mehrere Überlegungen im Vordergrund: die Entlastung der Kantone bei zeitlichen und finanziellen Engpässen, ein möglichst einheitlicher Vollzug in der ganzen Schweiz und eine möglichst kostengünstige Lösung für die zu kontrollierenden Betriebsinhaber im Auto- und Transportgewerbe», erörtert Markus Peter, Leiter Technik & Umwelt beim AGVS.

 

Das bereits vor mehr als zwei Dekaden in Kooperation mit den Kantonen Aargau, Solothurn, St. Gallen und Zürich aus der Taufe gehobene Umwelt-Inspektorat zeichnet für die gesamte Administration der Kontrollen verantwortlich. «Die Durchführung selbst übertragen wir aber an vertraglich gebundene Kontrollfirmen», ergänzt Markus Peter. Und diese besuchen nicht etwa ausschliesslich AGVS-Mitglieder. Markus Peter: «Da unser Umwelt-Inspektorat quasi als eigene Organisation innerhalb der AGVS-Geschäftsstelle fungiert, haben wir auch Nicht-Mitgliedsbetriebe zu kontrollieren».  Von der Inspektion sind somit alle autogewerblichen Betriebe tangiert, namentlich Autoreparatur-, Carrosserie-, Lackier-, Transport-, Landmaschinen- und Baumaschinenbetriebe. Hinzu kommen Bauwerkhöfe wie auch kantonale und gemeindeeigene Werkhöfe.

 

Das Umwelt-Inspektorat des AGVS steht in engem Kontakt mit den Partnerkantonen. «Gemeinsam mit den Kantonen informieren wir die Betriebsinhaber über Pflichten und Arbeitsweisen des Inspektorats sowie über die für die Kontrollen zur Verfügung stehenden Kontrollfirmen». Steht eine Inspektion an, meldet der Garageninhaber, für welche Kontrollfirma er sich entschieden hat. «Wir bereiten alle Formulare vor und stellen diese der ausgesuchten Kontrollfirma zur Verfügung», nennt Markus Peter den letzten Schritt, bevor die Kontrolle durchgeführt werden kann.

 

Um die Administration und den Aufwand für die Betriebe möglichst gering zu halten, führt das Umwelt-Inspektorat mehrere Kontrollen auf einmal durch. Im Fokus stehen die Bereiche Abwasser, Abfall, Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten und Lackiererei. Die Durchführung der Kontrollen kann derweil von Kanton zu Kanton abweichen. Zurzeit besteht eine Zusammenarbeit des AGVS-Umwelt-Inspektorats mit den Kantonen Aargau, Basel Stadt, Baselland, Genf, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Waadt, Wallis, Zug, Zürich und neu ab 1. Januar 2018 auch Tessin. (pd/mb)

 

www.agvs-upsa.ch

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