08. Juli 2015

Rückzug der Milchkuh-Initiative kommt nicht in Frage

Das Volk wird über die sogenannte Milchkuh-Initiative entscheiden. Dies ist für das Initiativkomitee nach der Schlussabstimmung von National- und Ständerat klar.

Rückzug der Milchkuh-Initiative kommt nicht in Frage

Die Milchkuh-Initiative, die eine Zweckbindung der Einnahmen aus Steuern und Abgaben der Strassenbenutzer zugunsten der Strasseninfrastruktur verlangt, wird nicht zurückgezogen. Dies entschieden die im Initiativkomitee vertretenen Verbände nach der Debatte in den eidgenössischen Räten.

 

In einer Pressemitteilung der Initianten heisst es, dass es nach der Schlussabstimmung von National- und Ständerat wichtiger denn je sei, dass sich die Strassenbenutzer im Rahmen einer Volksabstimmung zur Verkehrsfinanzierung äussern könnten. Denn die Beratung habe leider gezeigt, dass deren Anliegen im Parlament nicht ernst genommen werden.

 

Es sei die Chance verpasst worden, die Finanzflüsse im Verkehrsbereich zu ordnen. Auch dass beide Kammern entschieden haben, die Initiative nicht zusammen mit dem neu zu schaffenden Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zu beraten, sei unverständlich. Denn durch diese Entscheidung wird sich das Volk in kurzer Zeit gleich zweimal zur Finanzierung der Strasseninfrastruktur äussern müssen. 

 

Auch die jüngsten Beschlüsse der ständerätlichen Verkehrskommission, die bereits wieder eine Preiserhöhung für die Autobahn-Vignette vorschlägt, zeigen auf, wie wichtig die Milchkuh-Initiative sei. Denn diese will auch das Mitsbracherecht der Strassenbenutzer verbessern, indem sie in jedem Fall das fakultative Referendum für alle Erhöhungen von Strassenabgaben fordert.(vg)

 

www.milchkuh-Initiative.ch

 

Kostenlose SHAB-Abfrage

Easy Monitoring

SUCHEN

PROBEHEFT
BESTELLUNG

Telefon 043 499 18 60
Telefax 043 499 18 61
info@awverlag.ch

Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dem zu. Um mehr über die von uns verwendeten Cookies zu erfahren, können Sie unsere RICHTLINIEN FÜR DATENSCHUTZ UND VERWENDUNG VON COOKIES aufrufen.

OK