22. August 2012

AGVS: Autokäufer sparen dank GVO 110 Millionen

Wenn der Wettbewerb im Fahrzeughandel funktioniert, profitieren vor allem die Autokäufer. Dies zeigt eine Studie der ZHAW im Auftrag des AGVS zu den Auswirkungen der KFZ-Bekanntmachung (GVO). Die Garagisten hingegen geraten unter Druck.

AGVS: Autokäufer sparen dank GVO 110 Millionen

110 Millionen Franken haben die Autofahrer seit 2005 dank der KFZ-Bekanntmachung (GVO) der Wettbewerbskommission (WEKO) gespart. Ein vom AGVS, Autogewerbeverband der Schweiz in Auftrag gegebenes neues Gutachten der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) kommt zum Ergebnis, dass sich das WEKO-Regelwerk unmittelbar auf die Portemonnaies der Schweizer auswirkt.

 

«Unser Gutachten zeigt, dass von der KFZ-Bekanntmachung die Konsumenten stark profitierten», sagt ZHAW-Professor Patrick Krauskopf. Zwei früher vom AGVS präsentierte Gutachten hatten ergeben, dass die KFZ-Bekanntmachung den Wettbewerb unter den Garagisten und Werkstätten fördert. Krauskopf erörterte an einer vom AGVS organisierten Tagung an der Universität Bern zusammen mit anderen Referierenden die Konsequenzen des WEKO-Entscheids.

 

Urs Wernli, Zentralpräsident des AGVS, erklärte, der Wettbewerb habe zu einem starken Zerfall der Margen geführt und das Neuwagengeschäft sei für die Garagisten heute teilweise defizitär. Die Schmerzgrenze sei überschritten und weitere Preissenkungen zulasten der Garagisten müssen gestoppt werden. «Die Entwicklung führt sonst zu Strukturveränderungen und längerfristig zu auch für die Konsumenten nachteiligen Konzentrationen im Handel», sagte Wernli.

 

Am 16. Juli 2012 hatte die WEKO entschieden, die KFZ-Bekanntmachung vorläufig unverändert beizubehalten. Sie enthält wettbewerbsrechtliche Bestimmungen über die Beziehung zwischen Auto-Importeuren und Händlern beziehungsweise Garagisten. Der Entscheid hat massgeblichen Einfluss auf die Verträge, welche die Importeure mit den Händlern abschliessen. Letztere dürfen weiterhin mehrere Marken vertreiben, zusätzliche Verkaufsstellen eröffnen, und eine 2-jährige Kündigungsfrist schützt sie vor willkürlichen Vertragskündigungen. Das stärkt den Wettbewerb und führt damit zu tieferen Preisen. (pd/ml)

 

www.agvs.ch

 

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