01. April 2021

Markmachtmissbrauch: Das bedeutet das Urteil aus Österreich für die Schweiz!

In Österreich wurde der Peugeot-Importeur vom Obersten Gerichtshof schuldig gesprochen, jahrelang seine marktbeherrschende Stellung missbraucht zu haben. Wir wollten von AGVS-Juristin Olivia Solari wissen, was das Urteil für die Schweizer Autobranche bedeutet.

Markmachtmissbrauch: Das bedeutet das Urteil aus Österreich für die Schweiz!

Olivia Solari, AGVS-Juristin.

Auf das Urteil haben die österreichischen Garagisten und Autohändler lange gewartet: Das Kartellobergericht in Wien hat das vorinstanzliche Urteil gegen Peugeot Austria wegen Missbrauch der Marktmacht weitgehend bestätigt (auto-wirtschaft.ch berichtete bereits darüber).

Peugeot Osterreich muss innerhalb der nächsten drei Monate verschiedene Massnahmen abstellen. Dazu gehören «die Koppelung von Prämienzahlungen mit dem bestehenden und tatsächlich praktizierten System der Kundenzufriedenheitsumfragen sowie die Reduktion der Handelsspanne durch Vorgabe bewusst überhöhter Verkaufsziele und den Verkauf an Endkunden durch eigene Niederlassungen zu missbräuchlich niedrigen Abgabepreisen».

Im Werkstattgeschäft sind übermässig aufwändige Kontrollsysteme des Importeurs ebenso wie nicht kostendeckende Stundensätze abzustellen, die Garantie und Gewährleistungsarbeiten für die Händler unrentabel machen. Letztlich darf Peugeot Osterreich auch die Kosten seines Mystery Shopping und Audit-Systems fürs Neuwagen- und Werkstattgeschäft nicht weiter auf die Handler abwälzen.

Das Urteil hat länderübergreifende Bedeutung für die gesamte Branche, bestätigt es doch die marktbeherrschende Stellung des Importeurs im Verhältnis zum Garagisten und Händler. Welche konkreten Auswirkungen der Gerichtsentscheid für die Schweizer Garagisten hat, wollten wir von Olivia Solari, Juristin beim Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS), wissen. (mb)

AUTO&Wirtschaft: Wie reagiert der AGVS auf das Urteil des obersten österreichischen Gerichtshof gegen Peugeot-Austria?
Olivia Solari: Das in Österreich für den Handel positive Urteil wird mit Interesse zur Kenntnis genommen, zumal die im Urteil gerügten Verhalten auch in der Schweiz zu finden sind.

Was bedeutet das Urteil konkret für die Schweizer Autobranche?
Das österreichische Urteil hat keine verbindliche Wirkung für die Schweiz.

Was sollen Garagisten jetzt machen, wenn sie in einer ähnlichen Situation sind wie Peugeot-Händler Büchl?
Die Händlerverbände können bilateral mit ihren Importeuren die Erkenntnisse aus Österreich diskutieren um eine allfällige einvernehmliche Lösung finden zu können.

Was können die Markenhändlerverbände sonst noch tun?
Die Händlerverbände können das diesbezügliche Gespräch mit dem jeweils zuständigen Importeur suchen und versuchen, eine markenspezifische Lösung für die Schweiz zu finden.

 

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