24. März 2021

Peugeot Österreich: Jahrelanger Missbrauch der Marktmacht bestätigt

Der Oberste Gerichtshof hat bestätigt, dass der österreichische Peugeot-Importeur seine marktbeherrschende Stellung im Neuwagenvertrieb und Werkstattbetrieb missbraucht hat. Das Urteil ist auch für die Schweiz von Bedeutung.

Peugeot Österreich: Jahrelanger Missbrauch der Marktmacht bestätigt

Peugeot Standort mit neuem Logo. Quelle: Peugeot

Dem Importeur wurde aufgetragen, den Missbrauch binnen 3 Monaten abzustellen. Basis der Entscheidung war das Vorgehen des oberösterreichischen Peugeot-Händlers Büchl gegen Peugeot Austria (PSA), das bereits in erster Instanz von Erfolg gekrönt war und nunmehr vom Obersten Gerichtshof in den wesentlichsten Teilen bestätigt wurde.

Das Urteil hat länderübergreifende Bedeutung für die gesamte Branche, bestätigt es doch die marktbeherrschende Stellung des Importeurs im Verhältnis zum Garagisten und Händler.

Peugeot Österreich reagierte gegenüber auto-wirtschaft.at bereits mit einem kurzen Statement: «Wir haben den Beschluss des Obersten Gerichtshofs als Kartellobergericht in der Rechtsmittelsache Büchl GmbH gegen Peugeot Austria GmbH am 22. März zugestellt bekommen. Es handelt sich dabei um einen letztinstanzlichen Beschluss. Wir haben diesen zur Kenntnis genommen und werden ihn nun genau analysieren. In Folge werden wir binnen der vom Obersten Gerichtshof gesetzten Frist von drei Monaten bis zum 22. Juni für die geforderten Punkte entsprechende Lösungen erarbeiten und umsetzen. (mb)

www.auto-wirtschaft.at

 

Kostenlose SHAB-Abfrage

Easy Monitoring

SUCHEN

PROBEHEFT
BESTELLUNG

Telefon 043 499 18 60
Telefax 043 499 18 61
info@awverlag.ch

Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dem zu. Um mehr über die von uns verwendeten Cookies zu erfahren, können Sie unsere RICHTLINIEN FÜR DATENSCHUTZ UND VERWENDUNG VON COOKIES aufrufen.

OK