16. Dezember 2020

Parallel- und Direktimporte sind oft günstiger, aber…

Angebote von Parallelimporteuren sind für die Mehrheit der Schweizer Garagisten oftmals schwer zu unterbieten, aber durchaus zu kontern. Denn Aufklärung und Transparenz zu Unterschieden bei der Ausstattung, Service- und Garantieleistungen sowie Restwertberechnung können helfen, dass Kunden sich doch gegen solche «Schnäppchen» entscheiden.

Parallel- und Direktimporte sind oft günstiger, aber…

Quelle: AdobeStock

Parallel- und Direktimporte sind legal. Sie sorgen im positiven Sinne für eine gesunde Konkurrenz auf dem Automarkt, immer wieder aber auch für Unmut bei Garagist und Kunde. So verlockend gewisse Angebote für den Endkunden preislich auch sein mögen, es lohnt sich dabei immer, genauer hinzuschauen. Denn das Automodell eines Parallelimporteurs zu einem massiv günstigeren Preis ist trotz gleichem Namen wie beim offiziellen Markenhändler oftmals nicht das gleiche Modell. Oft handelt es sich um etwas ältere Modelle oder falsch disponierte Modelle aus einem anderen Land. Diese unterscheiden sich immer wieder deutlich in der Ausstattung, der Motorisierung oder auch in Details wie Kartenmaterial des Navigationssystems. Dies sollten Garagisten den von derartigen Angeboten verführten Kunden unbedingt klarmachen. 

Ein extremes Beispiel für solche Unterschiede liefert Subaru. Die japanische Marke ist hierzulande untrennbar mit Allradantrieb verbunden. Doch der 4x4-Spezialist Subaru stellte auch Impreza-Varianten mit Front- statt permanentem Allradantrieb her. Solche Fahrzeuge wurden unter anderem nach Spanien, Israel und in die Türkei geliefert. Wegen der besonders hohen Besteuerung von Motoren mit zwei Liter Hubraum und mehr in Israel und in der Türkei wurden diese Fronttriebler vom dortigen Importeur gerne auf den EU-Markt weitergereicht. Über den Parallelimport fanden solche Modelle den Weg in die Schweiz. Ein Impreza-Besitzer, der ein scheinbares Schnäppchen erworben hatte, brachte den Wagen damals wegen ungenügendem Fahrverhalten auf Schnee in eine Garage. Dort musste ihm der offizielle Subaru-Händler mitteilen, dass nichts kaputt sei, sondern er schlicht einen Impreza mit Frontantrieb fahre.

Das Beispiel zeigt, dass es sich auszahlen kann, bei einem offiziellen Marken-Händler und -Vertreter einen Wagen zu kaufen. Denn die offiziell importierten Fahrzeuge sind auch mit den passenden Länderpaketen ausgestattet. Auch dies sollte ein Garagist einem Kunden, der ihn mit einem besonders tiefen Parallelimportangebot konfrontiert, unbedingt erläutern. So gibt es beispielsweise bei Subaru ein nördliches Paket mit einer stärkeren Heizung und einem kleinen Heizdraht in der Scheibe direkt unter dem Wischerblatt, damit dieses bei Kälte nicht anfriert und beim Starten des Scheibenwischers abreisst. Oder auch unterschiedliche Batterien oder Alternatoren werden passend zur Region verbaut. Die für südlichere Märkte bestimmten Fahrzeuge dagegen verfügen über kräftigere Klimaanlagen.

Nicht nur unterschiedliche Ausstattungspakete können so für böse Überraschungen sorgen, sondern auch die unterschiedlichen Software-Pakete. Denn die Schweizer Importeure bereiten die Fahrzeuge für die Garagisten speziell auf und versehen sie oft nochmals mit einem Software-Update. Dies muss bei einem Parallelimportfahrzeug nicht sein. Hier kann unter Umständen erst der Besuch in einer Garage dazu führen, dass die neusten Software-Pakete aufgespielt werden. Je nachdem, welche Vorgänger-Version auf dem Fahrzeug vorhanden ist, kann ein solches Update auch etwas aufwendiger sein oder gar Probleme verursachen.

Eine weitere Möglichkeit für Ärger und böse Überraschungen bieten bei Parallelimporten auch Garantieleistungen. Denn ein Fahrzeug kann in der EU vom dortigen Händler schon einmal immatrikuliert worden sein, um beispielsweise eine Prämie vom Staat oder dortigen Importeur zu beziehen. Wird es danach gleich wieder de-immatrikuliert und später in die Schweiz exportiert, dann werden solche Fahrzeuge oft noch als Neuwagen bezeichnet. Das Ganze hat nur einen «kleinen» Haken: Die Herstellergarantie beginnt bei der Erstimmatrikulation in der EU zu laufen. Egal, wie viel Zeit der Export und schliesslich auch der Verkauf in der Schweiz in Anspruch nimmt! So endet eine Herstellergarantie für den Schweizer Besitzer vielleicht sehr viel früher als gedacht und allenfalls kurz vor einem nötigen Garagenbesuch. Bei einem Kunden eines Fahrzeugs eines qualifizierten Markenhändlers kann man hier allenfalls Kulanz walten lassen oder beim Importeur um Unterstützung bitten. Bei einem X-Fahrzeug dürfte der Fall für den Garagisten verständlicherweise anders aussehen…

Diese ganzen Punkte sollte ein Garagist gegenüber einem Kunden, der mit einem klar günstigeren Angebot eines Parallelimporteurs bei ihm im Showroom steht, unbedingt ins Feld führen. Denn erläutert man dem Kunden, wie der Preisunterschied zum offiziellen Modell zustande kommt, schmilzt die Differenz dank Ausstattungsbereinigung und zusätzlichen Service- und Garantieleistungen oft wie Eis in der Sonne. Aufklärung und Transparenz entkräften so Argumente, die bei einem Kunden zuvor vermeintlich für einen Parallel- oder Direktimport sprachen. (pd/mb)

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