17. September 2019

Kurse statt Entzug des Führerausweises: Verkehrsdelikte nicht banalisieren

Lenkerinnen und Lenker, die im Strassenverkehr zum ersten Mal ein leichtes oder mittelschweres Verkehrsdelikt begehen, sollen ihren Führerausweis nicht abgeben müssen, wenn sie stattdessen einen Nachschulungskurs absolvieren.

Kurse statt Entzug des Führerausweises: Verkehrsdelikte nicht banalisieren

Der Nationalrat hat  eine parlamentarische Initiative angenommen, die verhindern soll, dass Verkehrsteilnehmern der Führerausweis entzogen wird, wenn sie zum ersten Mal ein leichtes oder mittelschweres Verkehrsdelikt begehen. Für die BFU geht dieser Entscheid eindeutig in die falsche Richtung. Ein solcher Paradigmenwechsel würde sich negativ auf die Strassenverkehrssicherheit auswirken.

 

Untersuchungen belegen, dass der Entzug des Führerausweises die wirksamste Sanktion für Delikte im Strassenverkehr ist. Die Befürchtung, dieser Massnahme ausgesetzt zu werden, wirkt sich positiv auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer aus. Sie halten die Strassenverkehrsordnung konsequenter ein und sind vorsichtiger – wodurch die Verkehrssicherheit steigt. Die präventive Wirkung wird verstärkt, wenn der Ausweisentzug unmittelbar auf die Tat folgt.

 

 

Der Initiativtext, der sich sowohl auf leichte als auch auf mittelschwere Verkehrsdelikte bezieht, enthält einen Fehler in der Begründung. Schon heute sieht das geltende Recht bei leichten Delikten lediglich eine Geldbusse vor. Ein Entzug des Führerausweises erfolgt nur im Wiederholungsfall. Eine Gesetzesänderung ist daher nicht nötig.

 

 

Eine Verharmlosung mittelschwerer Verkehrsvergehen wäre aus Sicht der BFU ein schlechtes Signal für die Unfallprävention. Als mittelschweres Vergehen gilt etwa, wenn ein Autofahrer in einer 30er-Zone mit 51 km/h fährt und damit die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Da die Initiative die möglichen Folgen eines solchen Verhaltens minimiert, gefährdet sie vor allem auch die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer, nämlich der Fussgänger und Velofahrer.

 

 

Die BFU stellt die Wirksamkeit von Nachschulungskursen nicht infrage, im Gegenteil. Diese sind als Begleitmassnahme zu einem Führerausweisentzug sinnvoll. Die Kurse müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllen, etwa bezüglich der Qualifikation des Kursleiters. (pd/mb)

 

 

www.bfu.ch

 

 

 

 

 

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