26. Oktober 2012

LSVA-Erhöhung: Gericht stoppt Bundesrat

Im Prozess um die Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Jahre 2009 durch die Schlechterstellung einzelner Fahrzeugkategorien hat sich das Bundesverwaltungsgericht hinter den Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG gestellt. Fahrzeuge der EURO-Norm 3 hätten nicht «abklassiert» und höher besteuert werden dürfen.

LSVA-Erhöhung: Gericht stoppt Bundesrat

Die ASTAG fordert, dass die LSVA-Erhöhungen rückgängig gemacht werden.

Das Bundesverwaltungsgericht sieht es als erwiesen an, dass die Bundesverwaltung dem Strassentransport unrechtmässig und willkürlich zu hohe Stauzeitkosten angelastet hat. Demnach deckt der Schwerverkehr all seine Kosten zu über 100 Prozent. Stellvertretend für die Tausenden von geprellten Transportunternehmen, die sich mit Einsprachen gegen die rechtswidrigen Erhöhungen wehrten, fordert die ASTAG vom Bundesrat, die Fakten zu akzeptieren und die generelle Erhöhung der LSVA sowie die anschliessende «Abklassierung» umgehend rückgängig zu machen.


Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG hat im Prozess um die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) von 2008/2009 erneut Recht bekommen. Eine Beschwerde gegen die Schlechterstellung von einzelnen Fahrzeugkategorien («Abklassierung») per 1. Januar 2009 wurde vom Bundesverwaltungsgericht vollumfänglich gutgeheissen. Demnach hätten Nutzfahrzeuge der EURO-Norm 3 nicht «abklassiert» und höher besteuert werden dürfen.

 

Zur Begründung führt das Bundesverwaltungsgericht an, dass die Bundesverwaltung mit falschen und zum Teil willkürlichen Zahlen und gerechnet hat. Dem Strassentransport wurden auf Basis von teuer bezahlten Auftragsstudien des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) zu hohe Stauzeitkosten angelastet - mit der Folge, dass der Kostendeckungsgrad wie von den Verwaltungsstellen gewünscht sank.

 

Gegen diese Willkür und Zahlenakrobatik hat sich die ASTAG zur Wehr gesetzt. Zu Recht: Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts deckt der Strassentransport alle seine Kosten inklusive der sogenannten externen Kosten vollständig zu 100 Prozent. (pd/ml)

 

www.astag.ch

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