15.12.2011

Die IG Swissgarant vergrössert Einzugsgebiet und vereinfacht Aufnahmeprozedere

Die Interessengemeinschaft Swissgarant gestaltet das Aufnahmeprozedere für Neumitglieder effizienter und so unbürokratisch wie möglich. Neu können zudem auch Garagenbetriebe mit angeschlossener Carrosserieabteilung Mitglied werden. Neu ist auch ein Kriterienkatalog, der es interessierten Betrieben ermöglicht, eine objektive Selbsteinschätzung vorzunehmen, ob die Beitrittsanforderungen erfüllt werden können. Meldet sich ein Betrieb an, wird innert vier Wochen über die Aufnahme entschieden.

Die IG Swissgarant vergrössert Einzugsgebiet und vereinfacht Aufnahmeprozedere

In der Interessengemeinschaft (IG) Swissgarant schliessen sich Unternehmen zusammen, die Instandstellung von beschädigten Automobilen als eine ihrer Kernkompetenzen betreiben. Swissgarantbetriebe gehören zu den kompetentesten der Branche. Das betrifft die technische
Seite einer Instandstellung ebenso wie sämtliche Aspekte der Schadenerledigung und des Kundendienstes. Swissgarantbetriebe profitieren von einem starken Netzwerk, der gegenseitigen Erfahrung und von gemeinsamen exklusiven Schulungen auf den Gebieten der Unfallinstandstellung und der Schadenregulierung.

 

Zentrales Element der Mitgliedschaft in der IG Swissgarant ist die Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 (2008). Die Umsetzung der darin vorgegebenen
Arbeitsprozesse wird aber umgemünzt auf die Verhältnisse eines Gewerbebetriebes. Will heissen: so unbürokratisch und praxisnah wie möglich gestaltet.

 

Vereinfacht wurde auch die Aufnahme von neuen Mitgliedern. Interessierte Betriebe haben nun die Möglichkeit, anhand eines Kriterienkataloges abzuschätzen, ob sie die Anforderungen für eine Mitgliedschaft erfüllen oder ob diesbezüglich noch Nachholbedarf besteht. Wer die Anforderungskriterien erfüllt und sich für eine Mitgliedschaft anmeldet, erhält innert vier Wochen Bescheid, ob das Aufnahmebegehren gutgeheissen wird. Wenn ja, ist der Betrieb als vollwertiges Mitglied aufgenommen und verpflichtet sich, innert zwei Jahren ein Audit durch die Swiss TS (Technical Services AG) durchführen zu lassen.

 

Mitglied werden bei der IG Swissgarant kann jeder unabhängige Carrosseriebetrieb, der die Bedingungen gemäss Standarddokumentation IG Swissgarant erfüllt. Neu ist das auch für Garagenbetriebe mit angeschlossener Carrosserieabteilung möglich. (pd)

 

www.swissgarant.ch

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