05.07.2010

Diskriminierung durch statistische Schlaumeiereien

Der Bund versucht einmal mehr die Freiheitsrechte unserer Bürger zu beschneiden und eine ganze Bevölkerungsschicht zu diskriminieren.

Diskriminierung durch statistische Schlaumeiereien

Benjamin Giezendanner, Sohn von Nationalrat Ulrich Giezendanner, ist SVP-Grossrat im Kanton Aargau.

Der Bund versucht einmal mehr die Freiheitsrechte unserer Bürger zu beschneiden und eine ganze Bevölkerungsschicht zu diskriminieren. Diesmal trifft es die Autofahrer ab 70 Jahren. Gemäss Bundesstatistik sei die Altersgruppe ab 70 Jahren besonders gefährdet und künftig dürfe der Führerausweis nur noch auf zwei Jahre befristet abgegeben werden. Ohne den ärztlichen Attest und einen praktischen Fahrtauglichkeitstest wird das Billett entzogen.
 
Das ASTRA (Bundesamt für Strassen) beruft sich bei den einschneidenden Massnahmen auf repräsentative Statistiken. In keinster Weise will ich diese Statistiken anzweifeln, jedoch muss man diese Studien vollständig interpretieren und jegliche Risikofaktoren herauskristallisieren, um ein Gesetz zu verabschieden, welches jegliche Risikogruppen gewichtet.
 
Beispielsweise wird das weibliche Geschlecht nicht nur am Stammtisch, sondern auch in der Literatur (warum Männer nicht zuhören und Frauen schlechter ­einparken), als «schlechterer» Verkehrsteilnehmer verschrien. Statistisch stellt sich heraus, dass dieses Vorurteil richtig ist. Somit müsste das Bundesamt für Strassen auch bei der Risikogruppe FRAUEN einschneidende Massnahmen, wie verlängerter Verkehrskundeunterricht oder periodische Praxistests anordnen.
 
Bei den Junglenkern wurde die Diskriminierung bereits gesetzlich verordnet. Nach dem Absolvieren der Fahrprüfung ist jeder Neulenker auf Probe. Auch hier wurde eine Bevölkerungsgruppe aufgrund statistischer Werte kriminalisiert. Jedoch postulieren die neusten Statistiken, dass seither die Sicherheit nicht angestiegen ist. Im Gegenteil, diese Präventivmassnahme hat sich nicht bewährt. Etliche tragische Raserunfälle und alkoholisierte Verkehrsdelikte zementieren diese Aussage. Anstatt bürokratischer Prävention müsste «knallharte» Repression folgen. Nur so kann ein Zeichen gegen verantwortungslose Lenker gesetzt werden.
 
Aus den Beispielen können wir folgern, dass eine Gesetzgebung anhand von Statistiken zu keiner befriedigenden Lösung führt.
Gesetze müssen mit Menschenverstand gemacht werden und dürfen keine Minderheiten diskriminieren. Vorurteile gegenüber älteren Menschen wie «krankheitsuneinsichtig» oder «unbelehrbar» sind eine schlichte Frechheit des Bundesamtes und zeigen die Haltung dieser Bürokraten gegenüber dem Bürger. Man will den Bürger zusehends bevormunden und glaubt nicht, dass unsere älteren Mitmenschen noch sehr gut über die Fähigkeit zu Lenken urteilen können.
 
Bereits einige Male habe ich in dieser ­Kolumne dazu angeregt, dass sich das ­Bundesamt für Strassen wieder seiner Hauptaufgabe zuwenden sollte. Nämlich die Verwaltung und Entwicklung des Strassennetzes. Leider sind unsere Verkehrsadern durch Bevölkerungswachstum und zunehmendes Mobilitätsbedürfnis überlastet. Diese Überlastung führt zum Infarkt (Verkehrsunfälle), welcher neuen Stoff für die Statistiken liefert.
 
Gemeinsam müssen wir uns konsequent gegen Einschränkungen verschiedener ­Bevölkerungsgruppen (Jung oder Alt / Mann oder Frau / Raucher oder Nichtraucher) wehren. Es ist leicht, Minderheiten durch statistische Schlaumeiereien zu verunglimpfen. Sollte sich die Statistik weiter im Bundesamt für Verkehr durchsetzen, so wünsche ich eine Statistik über Arbeitspensen und Effizienz dieses Verwaltungszweiges. Möglicherweise müsste man als Konsequenz dieser Statistik nur noch auf zwei Jahre befristete Arbeitsverträge geben, damit der gesetzgeberische «STUSS» endlich ein Ende hat.

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