19. Oktober 2022

Wildunfälle: Schweizweit 50 Millionen Franken Sachschäden

In den Kantonen Jura und Freiburg ist die Wahrscheinlichkeit für einen Zusammenstoss mit einem Wildtier besonders hoch, wie Schadenzahlen der AXA zeigen. Schweizweit beläuft sich die Schadensumme auf schätzungsweise mehr als 50 Millionen Franken.

Wildunfälle: Schweizweit 50 Millionen Franken Sachschäden

Quelle: Keystone-SDA

Jedes Jahr kommen tausende Wildtiere im Strassenverkehr ums Leben. Allein der AXA, der grössten Motorfahrzeugversicherung der Schweiz, werden jedes Jahr mehr als 3000 Wildunfälle gemeldet. Die Schadensumme beläuft sich auf rund 11 Millionen Franken pro Jahr, gesamtschweizerisch dürften es mehr als 50 Millionen Franken sein.

 

Die Wahrscheinlichkeit, mit einem Tier zusammenzustossen, ist nicht in allen Regionen der Schweiz gleich hoch, wie ein Blick auf die Schadenstatistik der AXA zeigt. Besonders vorsichtig sollten Autofahrer in den Kantonen Jura, Freiburg, Graubünden, Thurgau und Waadt sein – dort ist das Risiko bis zu sieben Mal höher als in anderen Kantonen.

 

Die Gefahr eines Wildunfalls besteht grundsätzlich zu jeder Tages- und Jahreszeit. «Besondere Vorsicht ist jedoch im Oktober, November und Dezember geboten. Denn wenn die Tage kürzer werden, sind Wildtiere häufiger zur gleichen Zeit unterwegs wie Autofahrerinnen und Autofahrer. Zudem ist es im Morgen- und Abendverkehr dunkel, weshalb man Tiere auf der Fahrbahn oft erst spät sieht», sagt Jérôme Pahud, Leiter Mobilitätsversicherungen bei der AXA. «Im Morgen- und Abendverkehr und besonders bei Waldabschnitten und Warnschildern sollten Autofahrer daher die Geschwindigkeit anpassen und jederzeit bereit sein, zu bremsen», rät er.

 

Die Kollision mit einem Tier kann schon bei moderater Geschwindigkeit eine erhebliche Wucht entwickeln. Für den Menschen gehen die Zusammenstösse zwischen Auto und Wild zwar meist glimpflich aus, gleichwohl wurden gemäss Astra im letzten Jahr 96 Personen bei Tierunfällen verletzt, eine Person kam dabei ums Leben.

 

Springt ein Wildtier überraschend vors Auto, ist eine Vollbremsung allfälligen Ausweichmanövern vorzuziehen. Kommt es dennoch zu einem Zusammenstoss, ist von Gesetzes wegen umgehend die Polizei zu benachrichtigen. Die Polizei bietet dann einen Wildhüter, Jäger oder andere Spezialisten auf, die das verletzte Tier suchen und wenn nötig von seinem Leiden erlösen. «Wer sich erst später oder nur auf Nachfrage der Versicherung bei der Polizei meldet, macht sich strafbar», so der AXA-ARAG Rechtsexperte Alessandro Guarino. Die Rechtspraxis hat sich in den letzten Jahren verschärft: Wurde man früher bei verzögerter Unfallmeldung lediglich wegen pflichtwidrigen Verhaltens gebüsst, ist heute zusätzlich eine Strafverfolgung wegen fahrlässiger oder gar vorsätzlicher Tierquälerei möglich. «Wenn man einen Unfall mit einem Tier nicht umgehend der Polizei meldet, kann es sein, dass ein Tier stundenlang verletzt leiden muss. Das ist ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz und kann deshalb eine Verurteilung wegen Tierquälerei und einen Eintrag im Strafregister zur Folge haben. Wir sprechen hier also nicht von einem Kavaliersdelikt», sagt der Rechtsexperte. (pd/mb)

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