01.02.2010

Nachrüstbar gut gesehen werden

Praktisch alle Neufahrzeuge verfügen heutzutage über Tagfahrlichter. Um den Treibstoffverbrauch zu senken, werden nach Möglichkeit nicht das Abblendlicht, sondern stromsparende und helle Leuchtdioden (LED)-Tagfahrlichter eingesetzt. Diese gibt es im Tuningbereich als Nachrüstlösungen. Wir sagen Ihnen, wie einbauen und was nicht geht.

Nachrüstbar gut gesehen werden

Nachrüsttagfahrlichter erhöhen die aktive Sicherheit. Mittels eingeschaltetem Abblendlicht lässt sich derselbe Effekt erzielen. Allerdings steigt der Treibstoffverbrauch um rund zwei Prozent. Durch die sparsamen Leuchtdioden soll der Mehrverbrauch gemäss TCS nicht mehr als 0,2 Prozent betragen.

VON ANDREAS SENGER

Tuningmassnahmen oder Fahrzeugzubehör können durchaus den Treibstoffverbrauch senken: Statt mit dem konventionellen Abblendlicht als Tagfahrlicht zu fahren, kann dieses durch ein Nachrüst-Leuchtdioden-Tagfahrlicht ersetzt werden. Dies hat im Durchschnitt eine Treibstoffverbrauchsreduktion von etwa 0,2 l/100 km zur Folge.
Viele Fahrzeughersteller bieten heute ihre Neuwagen mit entsprechender Leuchtdiodentechnik (LED) an. Von «Angel-Eyes» wie bei BMW bis zu den «Lidschatten» bei Audi sind vor allem die deutschen Automobilhersteller auf den optischen Designzug aufgestiegen. Die Lösungen – seien es Lichtleiter wie bei BMW oder LED wie bei Audi – verraten nachts nicht nur die Automarke, sondern sorgen tagsüber für mehr Sicherheit.

Rahmenbedingungen

Immer mehr Hersteller wie Hella und auch Tuner bieten Nachrüst-Leuchtdioden an. Damit die Nachrüstung geregelt ist, hat die Schweiz im Rahmen der Vereinfachung die ECE-Reglemente übernommen (siehe Kasten gesetzliche Grundlagen). Nebst der Vorschrift über die Anbringung sind auch Leuchtstärke und Grösse definiert.
Ein wichtiger Punkt muss berücksichtig werden und wird in den Einbauanleitungen explizit erwähnt: Entweder ersetzt das Tagfahrlicht die Standlichter oder es muss beim Einschalten des Abblend-/Fernlichts selbstständig auslöschen.

Nur geprüfte Leuchten

Wichtig beim Kauf und Einbau ist, dass nur geprüfte Tagfahrleuchten verwendet werden. Die «E»-Nummer sowie die Buchstabenkombination «RL» für reine Tagfahrlichter und «A» für Standlichter. Wenn beide Funktionen erfüllt werden sollen, müssen beide Buchstaben im Kunststoff eingegossen sein.
In beiden Fällen wird die Stromversorgung über die Zündung geschaltet. Wenn das Tagfahrlicht gleichzeitig die Positionsleuchten oder das Standlicht ersetzen soll, kann zusätzlich auch die Stromversorgung über die Klemme 58 erfolgen.
Ansonsten ist mit einer Relaisschaltung dafür zu sorgen, dass bei eingeschaltetem Licht die Stromversorgung für das Tagfahrlicht gekappt wird. Den Einbau übernimmt vorzugsweise der Fachbetrieb.

 

Gesetzliche Grundlagen gemäss ECE-Regelungen 48/87

In der Schweiz werden Änderungen an Motorfahrzeugen in der ASA-Richtlinie 2a geregelt. Bei der Beleuchtung müssen die ECE-Reglemente Nr. 48 punkto Anzahl, Anbringung, geometrische Sichtbarkeit sowie elektrische Ansteuerung und Nr. 87 punkto Leuchtstärke, Lichtfläche sowie Farbe eingehalten werden. Nicht alle im Tuningmarkt erhältlichen Leuchten sind zugelassen. Das Wichtigste ist, dass die Zusatztagfahrer einen «E»-Buchstaben mit dem Ländercode aufweisen (Land, das die Genehmigung erteilt hat) sowie ein «RL» für Tagfahrlichter oder «A» und «RL» für kombiniertes Tagfahr-/Standlicht (gemäss ECE-R7) aufweisen.
Infos unter http://www.astra.admin.ch – Fahrzeuge – Merkblätter – 2. Merkblatt Tagfahrlichter anklicken (pdf download). (se)

SUCHEN

PROBEHEFT
BESTELLUNG

Telefon 043 499 18 60
Telefax 043 499 18 61
info@awverlag.ch