21. Februar 2020

Rettungsgasse: Gibt es auch in der Schweiz bald Bussen?

Wer in Deutschland keine Rettungsgasse bildet oder sich gar an ein Rettungsfahrzeug dranhängt, dem drohen Bussgelder bis zu 240 Euro und einen Monat Fahrverbot. Auch das ASTRA möchte Rettungsgassen-Sünder gerne härter bestrafen.

Rettungsgasse: Gibt es auch in der Schweiz bald Bussen?
Rettungsgasse: Gibt es auch in der Schweiz bald Bussen?

Im Zuge der Reform der Deutschen Strassenverkehrsordnung werden in Zukunft Verstösse gegen die Rettungsgasse härter bestraft. Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt 200 Euro Bussgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Dazu kommt jetzt noch ein Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden künftig auch Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen. Es werden mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig.

 

Damit die Rettungs- und Einsatzkräfte schnell und ohne Behinderung zum Unfallgeschehen kommen, muss die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden. Auf Autobahnen und Strassen ausserorts mit mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus, alle anderen orientieren sich nach rechts. Da auf die Polizei noch Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst folgen können, muss die Rettungsgasse so lange offenbleiben, bis der Stau sich auflöst.

 

Eine recht einfache Möglichkeit, sich die Vorgaben zu merken, ist die so genannte Rechte-Hand-Regel: Dabei stellt der Daumen immer die linke Fahrspur dar, die ausgestreckten Finger die Anzahl der rechten Fahrbahnen. Die Lücke zwischen Daumen und Zeigefinger zeigt die Position der Rettungsgasse.

 

In der Schweiz erntet man bei Stau bisher vor allem ein Gehupe. Doch auch hier könnten bald saftige Bussen verteilt werden. «Die Rettungsgasse ist (noch) nicht direkt vorgeschrieben in der Schweiz», sagt Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen ASTRA. Allerdings müssen Verkehrsteilnehmer den Weg für Einsatzfahrzeuge und Dringlichkeitsfahrt, also Blaulicht und Sirene, freimachen. «Wer dies nicht tut, kann verzeigt werden.»

 

Das ASTRA möchte jetzt aber noch weiter gehen und «die Rettungsgasse als Verkehrsregel festhalten.» Ein Vorschlag dazu war in einer öffentlichen Vernehmlassung. Laut Rohrbach seien die Ergebnisse praktisch ausgewertet. «Als Nächstes wird der Bundesrat entscheiden, ob und auf welche Art diese Änderungen umgesetzt werden.»

 

Die Chance für eine Rettungsgasse-Pflicht stehen jedoch gut. So hat der Bundesrat selbst im vergangenen Oktober eine Pflicht zur Rettungsgasse-Bildung empfohlen. «Diese Vorschrift gilt für Autobahnen und Autostrassen mit mindestens zwei Fahrstreifen.»

 

Auch Rohrbach betont, die Wichtigkeit sei gewachsen. «Ereignisdienste wie Polizei, Feuerwehr und Ambulanz haben zunehmend grosse Probleme, die Unfallstellen in nützlicher Frist zu erreichen.» Darum gibt er der Pflicht gute Chancen.

 

Ein Termin steht allerdings nicht fest. Auch nicht, wie hoch die Bussen für Rettungsgasse-Sünder ausfallen sollen. (pd/ir)

 

www.astra.admin.ch

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