20. Juli 2018

Schweizer befürworten Dashcams als Beweismittel

Seit Neustem erlaubt Deutschland bei Autounfällen Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel vor Gericht. In der Schweiz ist der Einsatz umstritten. Datenschützer warnen vor einem Verstoss gegen das Persönlichkeitsrecht. Eine Umfrage von comparis.ch zeigt jedoch: 70 Prozent der Schweizer sind sogar für eine über die reine Beweisverwertung hinausgehende Zulassung

Schweizer befürworten Dashcams als Beweismittel
Schweizer befürworten Dashcams als BeweismittelSchweizer befürworten Dashcams als Beweismittel

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Deutschland von Mai 2018 erlaubt künftig Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallprozess. In der Schweiz ist der Einsatz von Minikameras eine rechtliche Grauzone. Vor dem Einsatz warnt Hugo Wyler, Sprecher des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). «Der Einsatz von Dashcams verletzt in der Regel die Persönlichkeitsrechte, da wahllos Daten sämtlicher Personen aufgezeichnet werden, die sich im Aufnahmebereich der Kamera aufhalten, und für diese zudem nicht erkennbar ist, dass sie gefilmt werden.»
 

 

Eine repräsentative Umfrage durch das Marktforschungsinstitut Marketagent im Auftrag des Online-Vergleichsdienstes comparis.ch zeigt allerdings: Die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer befürwortet die gerichtliche Verwendung von Dashcam-Aufzeichnungen und sogar die Nutzung der Aufnahmen über die reine Beweispflicht hinaus. Jeder Zweite fordert zudem eine Prämienreduktion für die Motorfahrzeugversicherung beim Einsatz von Dashcams.
 

 

Über 70 Prozent der Befragten finden entgegen der Warnung des Datenschützers, dass Dashcam-Aufzeichnungen einen wichtigen Beitrag zur Klärung von Unfällen leisten. Nur 12 Prozent sind gegen die Verwertbarkeit von Aufnahmen vor Gericht. 52 Prozent der Befragten glauben, dass Minikameras generell zu mehr Disziplin im Strassenverkehr und zu einem korrekten Fahrverhalten beitragen. 70 Prozent der Befragten finden sogar: Dashcams sollten über die reine Beweisverwertung hinaus genutzt werden dürfen.
 

 

Jeder Zweite befürwortet zudem Prämienrabatte bei der Motorfahrzeugversicherung für die Verwendung von Dashcams. Für Comparis-Mobilitätsexpertin Andrea Auer ein durchaus realistisches Szenario. «Axa offeriert Junglenkern bereits seit zehn Jahren erfolgreich den Crash Recorder und belohnt den Einbau des Unfalldatenschreibers mit einem Rabatt von 15 Prozent.» Für den Versicherer habe sich das Angebot gelohnt: Gemäss einer Axa-Studie verursachten Junglenker mit Crash Recorder 15 Prozent weniger Unfälle als ihre Altersgenossen ohne Crash Recorder.
 

 

«Wichtig ist jedoch, dass sich die Versicherungsprämien auch künftig nicht allein an der Bereitschaft der Freigabe von persönlichen Daten orientieren und diese freiwillig bleibt», warnt Auer. Nur so sei die Freiheit der Bürger gewährleistet.
 

 

Dieser Ansicht ist auch die Mehrheit der von comparis.ch Befragten. 68 Prozent lehnen denn auch ein Dashcam-Obligatorium auf Schweizer Strassen ab. Ein Drittel der Schweizerinnen und Schweizer glaubt sogar, der Einsatz von Minikameras könnte der Beginn eines Überwachungsstaates sein. (rk/pd)

 

www.comparis.ch

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