26.10.2016

Rechts vorbeifahren auf der Autobahn – wann erlaubt?

Gemäss Strassenverkehrsgesetz ist das Rechtsüberholen auf der Autobahn verboten. Doch es gibt eine Ausnahme, wie der Schweizerische Versicherungsverband berichtet.

Rechts vorbeifahren auf der Autobahn – wann erlaubt?

Das Rechtsüberholen auf der Autobahn ist gemäss Strassengesetz grundsätzlich verboten. Ein Rechtsvorbeifahren durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen auf dieselbe Spur zum Zwecke des Überholens ist ausdrücklich untersagt. Wer dies trotzdem tut, begeht eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird, und zudem ist im Schadenfall allenfalls mit einer Kürzung der Versicherungsleistungen zu rechnen.

 

Eine Ausnahme von diesem Verbot ist gemäss Verkehrsregeln-Verordnung beim Fahren in parallelen Kolonnen auf Autobahnen möglich, wobei aber nur das sogenannte Rechtsvorbeifahren gestattet ist. In einem neueren Urteil hat das Bundesgericht seine Praxis an die heutigen Gegebenheiten des intensiven Strassenverkehrs angepasst: Wenn Fahrzeuge auf der Überholspur faktisch nicht mehr schneller vorankommen als diejenigen auf der Normalspur, die Geschwindigkeiten auf beiden Spuren also annähernd gleich sind, handelt es sich laut diesem Bundesgerichtsurteil um Kolonnenverkehr.

 

In einem solchen Kolonnenverkehr darf man auf der Normalspur ohne Abzubremsen weiterfahren, wenn die Autos auf der Überholspur daneben langsamer werden. Bei einem Wechseln von der Überholspur auf die Normalspur ist dementsprechend der Vortritt des auf der rechten Spur Fahrenden zu beachten.

 

Wie in allen Schadenfällen klären die beteiligten Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer auch nach einem Verkehrsunfall beim Rechtsvorbeifahren den genauen Hergang und alle weiteren Umstände des Unfalls ab. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden bei der Festlegung der Haftungsquoten der am Unfall Beteiligten berücksichtigt. (pd/ir)

 

www.svv.ch

 

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