Preisbekanntgabe: Mängel können teuer werden
Posted by: Mario Borri
2026 kontrollieren das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und die kantonalen Vollzugsbehörden schweizweit die Preisbekanntgabe in Betrieben der Autobranche. Auch Carrosseriebetriebe sollten deshalb prüfen, ob ihre Preise für Dienstleistungen korrekt, gut sichtbar und vollständig ausgewiesen sind.
Im Fokus der Kontrollen steht die Einhaltung der Preisbekanntgabeverordnung (PBV). Diese regelt, wie Preise gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten bekannt gegeben werden müssen. Ziel der schweizweiten Kontrollkampagne ist es, die Betriebe für eine transparente Preisangabe und deren Bedeutung für einen lauteren Wettbewerb und den Konsumentenschutz zu sensibilisieren.
Was Carrosseriebetriebe beachten müssen
Für Carrosseriebetriebe ist insbesondere die Preisangabe bei Dienstleistungen relevant. Bietet ein Betrieb Leistungen an, für die Kundinnen und Kunden einen Preis direkt vergleichen können, müssen die entsprechenden Preise oder Tarife gut sichtbar und leicht zugänglich sein. Eine rein mündliche Auskunft genügt nicht.
Dies kann beispielsweise Leistungen rund um Reparatur, Lackierung, Fahrzeugaufbereitung oder weitere direkt angebotene Arbeiten betreffen. Auch bei Werbung und Online-Angeboten sind die Vorgaben der PBV zu beachten. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten ist grundsätzlich der tatsächlich zu bezahlende Preis inklusive Mehrwertsteuer und obligatorischer Zuschläge anzugeben.
Verstösse können teuer sein
Verstösse gegen die Preisbekanntgabeverordnung können mit Bussen bis zu 20'000 Franken geahndet werden. Carrosseriebetriebe sollten deshalb ihre Preisangaben im Betrieb sowie auf der Website, in Online-Angeboten und in der Werbung überprüfen und sicherstellen, dass sie die geltenden Vorgaben einhalten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Carrosserie Suisse stellt in den folgenden Fragestellungen die wichtigsten Informationen für Carrosseriebetriebe zusammen.
Was müssen Carrosseriebetriebe bei der Preisbekanntgabe beachten?
Carrosseriebetriebe sollten prüfen, welche ihrer angebotenen Leistungen unter die Preisbekanntgabeverordnung PBV fallen. Bei den erfassten Dienstleistungen müssen die Preise oder Verrechnungssätze für Kundinnen und Kunden leicht zugänglich und gut lesbar sein. Es muss klar ersichtlich sein, auf welche Leistung oder welchen Verrechnungssatz sich der Preis bezieht. Die Angaben müssen dort verfügbar sein, wo sich Kundinnen und Kunden normalerweise aufhalten, und ohne Nachfrage eingesehen werden können.
Welche Preise müssen angegeben werden?
Bei Dienstleistungen, die der Preisbekanntgabepflicht unterstehen, ist der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizerfranken anzugeben. Darin müssen insbesondere die MWST und weitere obligatorische Zuschläge enthalten sein. Je nach Dienstleistung können auch Verrechnungssätze wie Stundenansätze angegeben werden. Auch Preisangaben in der Werbung müssen den Vorgaben der PBV entsprechen.
Welche Dienstleistungen im Carrosseriebetrieb fallen unter die Preisbekanntgabepflicht?
Die Preisbekanntgabeverordnung erfasst nicht pauschal sämtliche Arbeiten eines Carrosseriebetriebs. Für das Garagegewerbe nennt das SECO insbesondere Serviceleistungen wie Rad- und Reifenwechsel, Einlagerung von Rädern oder Reifen, Fahrzeugreinigung (z.B. auch Waschanlage im Self-Service), Wartungsarbeiten gemäss Serviceheft, Vorbereitungen für die Motorfahrzeugkontrolle, Winter- und Sommerchecks, Ölwechsel sowie Batterie- und Beleuchtungsservice. Klassische Carrosseriearbeiten wie Unfallreparaturen, Ausbeulen oder Lackierarbeiten werden in der entsprechenden Auflistung des SECO nicht ausdrücklich genannt. Für Betriebe ist deshalb entscheidend, welche Dienstleistungen sie konkret anbieten. Wichtig: Wird für eine Dienstleistung mit einem konkreten Preis, Preisrahmen oder einer Preisreduktion geworben, sind die Vorgaben der Preisbekanntgabeverordnung ebenfalls zu beachten.
Welche Fristen gelten?
Es gibt keine neue Umsetzungsfrist im Zusammenhang mit der Kontrollkampagne 2026. Die Vorgaben der PBV gelten bereits. Das SECO und die kantonalen Vollzugsbehörden führen 2026 jedoch gezielt Kontrollen bei Garagen durch. Carrosseriebetriebe sollten ihre Preisangaben deshalb jetzt überprüfen und allfällige Mängel korrigieren.
Was passiert, wenn ein Betrieb nichts unternimmt?
Wer gegen die Vorschriften zur Preisbekanntgabe verstösst, riskiert eine Busse von bis zu 20'000 Franken. Bei der Kontrollkampagne 2025 in anderen Branchen wurden Strafmassnahmen in der Regel dann eingeleitet, wenn festgestellte Mängel trotz Information und einer angesetzten Frist nicht behoben wurden. Wie die zuständigen Behörden bei der Kontrollkampagne 2026 im Einzelfall vorgehen, hängt vom kantonalen Vollzug ab.



