Die Weko prüft Sanktionen gegen BMW
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Aufgrund des tiefen Euros überlegen sich viele Schweizer, ihr Auto im benachbarten Ausland zu kaufen. Doch das ist nicht bei allen Marken möglich, wie ein Bericht der Konsumentensendung Kassensturz im Schweizer Fernsehen aufgedeckt hat. Konkret verbietet BMW seinen Händlern im EWR-Raum, an Schweizer zu verkaufen.
BMW drohen Sanktionen von der Weko.
Simon Tottoli
Recherchen der SF-Konsumentensendung Kassensturz haben ergeben, dass deutsche BMW- und MINI-Händler keine Autos an Schweizer Kunden verkaufen dürfen. Das entsprechende Verbot kommt direkt von der Konzernzentrale und betrifft neben den deutschen auch alle anderen Händler, die in einem EWR-Land ansässig sind und von Schweizer Kunden angefragt werden.
BMW will nach eigenen Angaben mit dieser Regel die Position seiner Vertriebspartner innerhalb und ausserhalb des EWR stärken. Dabei berufen sich die Münchner auf das Europäische Wettbewerbsrecht. Dieses verlangt zwar den freien Handel über die Landesgrenzen hinaus, aber das gelte nur innerhalb des EWR. Die Schweiz habe nur Freihandelsabkommen und sei kein EWR-Mitglied.
Anders sieht es Patrick Ducrey von der Wettbewerbskommission Weko: «Ein Verkaufsverbot ist wettbewerbsrechtlich nicht zulässig», sagte er gegenüber dem Kassensturz. Nun prüft die Weko Sanktionen gegen BMW. Auch Kartellrechtexperte Roger Zäch äusserste sich in der Sendung und meinte, dass solche Praktiken ausserdem gegen das Kartellrecht verstiessen, weil der Preiswettbewerb ausgeschaltet werde.
Bei der BMW (Schweiz) AG hat man im Hinblick auf diese Vorkommnisse und die Kritik überhaupt keinen Einfluss. Auf Anfrage erklärt Beda Durrer, Leiter Corporate Communications: «Welche Verträge die Konzernzentrale in München mit ihren Händlern in den jeweiligen Ländern hat, hängt nicht im Geringsten von uns ab.» Wie der Konzern in München die Rechtslage auslege, sei zudem ebenfalls seine Angelegenheit.