09.05.2010

Missbräuchliche Steuererhöhung!

Benjamin Giezendanner über den Entscheid des Bundesgerichts zur Erhöhung der LSVA

Missbräuchliche Steuererhöhung!

Benjamin Giezendanner

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die letzte Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe als unrechtmässig beurteilte, wurde dieser wegweisende Entscheid vom Bundesgericht kassiert. Dieses Vorgehen des höchsten schweizerischen Gerichts lässt sich als stos­send bezeichnen und wird gesamtwirtschaftliche Konsequenzen zur Folge haben. Die Bundesverfassung, welche die verbindliche Richtlinie des Bundesgerichts sein sollte, stipuliert das Kostendeckungsprinzip des Nutzfahrzeugverkehrs. Verschiedene Studien bezeugten die Überdeckung dieser Kosten durch die LSVA.

Nachdem der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gefallen ist, haben die Behörden im Wissen um die überhöhte Abgabe den Satz reduziert. Diese Reduktion hat im Zuge der wirtschaftlichen Krise gerade den kleineren und mittleren Betrieben eine Stütze geboten und ein wenig die Kosten reduziert.

Leider haben sich die obersten Richter mit diesem erneuten Entscheid Blösse gegeben, da das Urteil nicht sachlogisch sondern politische gefärbt ist. Wäre der Entscheid des Verwaltungsgerichts durch das Bundesgericht bestätigt worden, so wäre die Verwaltung und der Bundesrat im schiefen Licht der «Abzockermentalität» gestanden.

Obwohl das Gewaltentrennungsprinzip herrscht, entschied das Bundesgericht zu Gunsten der leeren Staatskasse und der bundesrätlichen Verkehrspolitik. Entgegen des allgemeinen Grundsatzes, dass das Recht für jedermann zu gelten habe und jedermann sein Recht vor oberster Instanz (Bundesgericht) auch gegenüber den Behörden einklagen darf, wurde dies über Bord geworfen. Der Bürger sowie die Wirtschaft dieses Landes muss diesen Entscheid deuten und am Rechtsstaat zweifeln.

Die Wirtschaft und im speziellen die kleineren und mittleren Betriebe müssen mit einer weiteren Anhebung der Transportpreise rechnen, da das Nutzfahrzeuggewerbe ausgepresst ist und die Zusatzkosten auf die Klientel abwälzen muss. Ausserdem wird es im Zuge der wirtschaftlichen Erholung zu Kapazitätsengpässen im Transportgewerbe kommen. Die Unternehmen wurden durch die Krise, vor allem aber durch die individualverkehrsfeindliche Politik, geschwächt und werden aus eigener Kraft die notwendigen Investitionen für einen rasanten Aufbau nicht realisieren können.

Die volkswirtschaftlichen Kosten des Bundesgerichtsentscheides werden die Wirtschaft erst später treffen und dem Bundesrat ist ein weiterer Schlag mit Unterstützung der Judikativen gegen das Nutzfahrzeuggewerbe gelungen. Als Bürger eines Rechtsstaates, müssen wir die Gewaltentrennung in Frage stellen. Zudem gilt es zu überdenken, ob die höchsten Richter weiterhin politisch gewählt werden dürfen!

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