09.05.2010

Haben Sie die richtige Rechtsform gewählt?

Welche Rechtsform soll für die eigene Gesellschaft gewählt werden? Welche Kriterien gilt es bei der Wahl zu beachten? Um diese Fragen beantworten zu können, ist primär zwischen der Form einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) und der, einer Personengesellschaft (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft) zu unterscheiden. Die Wesensmerkmale beider Gesellschaftsformen lassen sich anhand der Kriterien Steuern, Sozialversicherung, Kosten, Haftung sowie Nachfolge/Liquidation aufzeigen und spielen in dieser Betrachtungsweise dementsprechend eine zentrale Rolle.

Haben Sie die richtige Rechtsform gewählt?

Christian Feller

Der steuerliche Unterschied manifestiert sich in der wirtschaftlichen Doppelbelastung der Kapitalgesellschaft. Dieser gegenüber steht die einfache Steuerbelastung der Personengesellschaft. Bei der wirtschaftlichen Doppelbelastung wird der Gewinn zuerst mittels Gewinnsteuer in der Kapitalgesellschaft besteuert. Zum Zeitpunkt der Gewinnausschüttung (z.B. mittels Dividende), erfolgt die zweite Besteuerung in Form der Einkommenssteuer auf Ebene der Privatperson. Seitens Personengesellschaft kommt es lediglich zu einer einmaligen Besteuerung. Der Gesellschaftsgewinn (bei einer Kollektivgesellschaft der anteilige Gewinn) wird 1:1 als Einkommen des Inhabers bewertet, was im Normalfall jedoch eine höhere steuerliche Belastung als die einer Kapitalgesellschaft mit sich bringt.

Die Änderungen des Steuerrechts (per 1.1.2009) brachten eine Entschärfung der wirtschaftlichen Doppelbelastung mit sich, da die Erträge aus Beteiligungen (z.B. Dividenden) auf Inhaberebene ab einem Kapitalanteil von 10% an der Gesellschaft gemildert besteuert werden (Bund: 60% Besteuerung / Kanton: je nach Kanton verschieden). Zu beachten gilt jedoch, dass bei einem Dividendenbezug der Gewinn in der Gesellschaft höher ist und somit Mehrsteuern anfallen. Dadurch reduziert sich der entsprechende Effekt partiell.

Zieht man daraus ein erstes Fazit, ist die Personengesellschaft hinsichtlich der steuerlichen Belastung im Vorteil. Durch die neue gemilderte Dividendenbesteuerung weist heutzutage auch eine Kapitalgesellschaft mehr Vorzüge auf als früher. Aufgrund unterschiedlicher kantonaler Steuern muss die Wahl der Gesellschaftsform individuell begutachtet werden. Dadurch lässt sich zum einen die effektive Steuerbelastung und zum anderen ein allfälliges Optimierungspotential ermitteln.

Bei den Sozialversicherungen sind insbesondere die AHV (1. Säule) und das BVG (2. Säule) von grosser Wichtigkeit. Eine Personengesellschaft ist dazu verpflichtet, auf dem erzielten Gewinn AHV-Abgaben zu entrichten. Beim BVG besteht für die Inhaber der Personengesellschaft kein Obligatorium. Eine freiwillige Unterstellung ist indes möglich. In einer Kapitalgesellschaft sind die Inhaber Angestellte und Lohnbezüger. Deshalb ist auf dem Lohn sowohl ein AHV-Abzug (grundsätzlich vom 18. Lebensjahr bis zum Rentenalter) als auch ein BVG-Abzug (ab einem Einkommen von CHF 20'520) fällig. Ausgenommen sind Dividendenbezüge, hierbei entfallen die Abzüge. Daraus folgt, bei einer Personengesellschaft besteht bezüglich BVG ein Wahlrecht. Bei der Kapitalgesellschaft können hingegen Bezüge ohne AHV-Belastung getätigt werden. Für die Wahl der Rechtsform stellt sich an dieser Stelle die Frage, inwiefern man der gesetzlichen Vorsorge unterstellt sein möchte.

Ebenfalls ein wichtiges Kriterium stellt die Haftung dar. Diese beschränkt sich für die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft auf ihr einbezahltes Kapital (keine solidarische Haftung). Lediglich Verwaltungsräte können durch grob fahrlässiges Handeln persönliche Haftungsfälle erwirken. Bei Personengesellschaften kennt die Haftung keine Grenzen, d.h. die Inhaber haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Sofern die Personengesellschaft aus mehreren Personen besteht, haften diese solidarisch.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Inhaber von gewinnbringenden Gesellschaften mit der Wahl der Rechtsform die steuerliche Belastung und die entsprechenden Optimierungsvarianten beeinflussen können. Mit der Wahl einer Kapitalgesellschaft eröffnen sich im Vergleich zu einer Personengesellschaft weitere Möglichkeiten. Es ist zwar von Fall zu Fall die Wahl der optimalen Rechtsform zu überprüfen, doch darf man die Vorteile einer Kapitalgesellschaft nicht unterschätzen.

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