Auch ESA-GV 2021 auf schriftlichem Weg
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Corona verhindert auch in diesem Jahr das traditionelle Treffen der ESA-Mitinhaberinnen und Mitinhaber. Die Generalversammlung wird am 19. Mai 2021 schriftlich stattfinden.
Auch 2021 kann an der ESA-GV nicht physisch abgestimmt werden. Bild: A&W Verlag
Der ESA-Verwaltungsrat hat sich aufgrund der aktuellen Pandemiesituation und des daher immer noch geltenden Veranstaltungsverbotes entschieden, die traditionelle Generalversammlung abzusagen.
Wie schon 2020 wird der Anlass schriftlich durchgeführt. Die erforderlichen Unterlagen für die schriftliche GV vom 19. Mai 2021 werden den Mitinhaberinnen und Mitinhabern in der zweiten April-Hälfte per Post zugestellt.
Die ESA bedauert sehr, ihre Mitinhaberinnen und Mitinhaber auch dieses Jahr nicht persönlich am Event begrüssen zu können. Sie dankt für das entgegengebrachte Verständnis. (pd/mb)
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