25. Februar 2021

Autobranche erleichtert: Showrooms öffnen am 1. März

Aufatmen in der Branche. Am 1. März dürfen Schweizer Garagisten Kunden in den Showrooms empfangen und die Fahrzeuge drinnen sowie draussen verkaufen.

Autobranche erleichtert: Showrooms öffnen am 1. März

Die Showrooms der Schweizer Garagisten öffnen am 1. März wieder. Foto: AdobeStock

Am 24. Februar gab der Bundesrat erste Lockerungsschritte des seit dem 18. Januar geltenden 2. Corona-Lockdowns bekannt. Demnach sind Läden, Museen, Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen ab dem 1. März wieder offen. Somit sind auch die Showrooms der Garagisten wieder geöffnet und sie dürfen Fahrzeuge verkaufen - sowohl Drinnen als auch im Freien. Die Homeoffice-Pflicht bleibt allerdings vorerst bestehen.

Ausserdem sind ab dem 1. März Treffen im Familien- und Freundeskreis im Freien mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt, ebenso sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Körperkontakt). Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen.

Die Restaurantterrassen werden noch nicht geöffnet, obwohl dies eine knappe Mehrheit der Kantone gefordert hat. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, mit der Konsultation der Kantone ab dem 12. März und dem Entscheid des Bundesrats am 19. März. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen.

Für die Beurteilung des nächsten Öffnungsschrittes hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid eine Gesamtbeurteilung dieser Richtwerte vornehmen. Sollte sich die epidemische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickeln, wird er für den 22. März auch die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants und anderen Tätigkeiten in Innenräumen sowie den Präsenzunterricht an Hochschulen ins Auge fassen. (pd/mb)

Kostenlose SHAB-Abfrage

Easy Monitoring

SUCHEN

PROBEHEFT
BESTELLUNG

Telefon 043 499 18 60
Telefax 043 499 18 61
info@awverlag.ch

Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dem zu. Um mehr über die von uns verwendeten Cookies zu erfahren, können Sie unsere RICHTLINIEN FÜR DATENSCHUTZ UND VERWENDUNG VON COOKIES aufrufen.

OK