10. Februar 2021

Kurze, physische Instruktion für Probefahrten erlaubt

Wichtige Neuerung für Garagisten: Möchte ein Kunde eine Probefahrt machen, ist eine kurze Instruktion zulässig, wie der AGVS berichtet.

Kurze, physische Instruktion für Probefahrten erlaubt

Noch müssen Showrooms und Verkaufsflächen im Freien vorerst bis zum 28. Februar geschlossen bleiben, doch jetzt gibt es einen Silberstreifen am Horizont. So dürfen Garagisten und Händler Kunden, die Probefahrt vereinbaren, eine kurze, physische Instruktion am Fahrzeug geben. Weiterhin erlaubt ist das Click & Collect, also das Bestellen und Abholen von Waren. Das gilt auch für Fahrzeugübergaben und Probefahrten, die allesamt kontaktlos erfolgen müssen.

Damit haben sich die Bemühungen des AGVS für eine Öffnung der Showrooms und Verkaufsflächen zumindest mit einem Teilerfolg bezahlt gemacht. Wie der Rechtsdienst des Eidgenössischen Departements des Innern EDI dem AGVS-Rechtsdienst nun mitteilt, ist bei einer Probefahrt eine kurze Instruktion draussen vor dem Auto zulässig. Dies, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dabei sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Die Beratung darf nicht innerhalb der Garage oder beim Kunden zu Hause durchgeführt werden.

Für den AGVS ist dies ein erster wichtiger Schritt, wobei er weiterhin dafür kämpfen wird, dass Showrooms und Verkaufsflächen raschmöglich geöffnet werden. Gemeinsam mit Auto-Schweiz und mit Unterstützung des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv fordern der AGVS Bundesrat Alain Berset sowie das Bundesamt für Gesundheit BAG auf, sich für die Autobranche einzusetzen und die für sie zwingende Arbeiten weiterhin zu ermöglichen. Noch hat sich weder der Bundesrat noch das BAG zum Appell geäussert. (pd/ir)

www.agvs-upsa.ch

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