18. September 2020

Motion Pfister: Nationalrat stimmt für Autogewerbe

Eine solche Nachricht freut in Coronakrisen-Zeiten besonders: Der Nationalrat hat die Motion Pfister mit 133:56 Stimmen angenommen. Und will damit endlich für fairen Wettbewerb im Autogewerbe sorgen.

Motion Pfister: Nationalrat stimmt für Autogewerbe

CVP-Nationalrat Gerhard Pfister setzt sich fürs Autogewerbe ein.

In der Motion Pfister «Effektiver Vollzug des Kartellgesetzes beim Kraftfahrzeughandel» wird der Bundesrat beauftragt, durch eine verbindliche Verordnung sicherzustellen, dass die Regeln zum Schutz von Konsumenten und KMU vor wettbewerbsverzerrenden und gebietsabschottenden Praktiken gemäss der KFZ-Bekanntmachung effektiv vollzogen werden.

 

Denn Fakt ist: Zahlreiche internationale Hersteller versuchen, Garagisten in der Schweiz durch Knebelverträge an sich zu binden, und beschränken diese im freien Wettbewerb. Die KFZ-Bekanntmachung tritt dem seit 2002 entgegen, indem sie dem Garagisten u. a. die Möglichkeit gibt, mehrere Automarken zu führen, Zweigstellen zu eröffnen, Millionen-Investitionen über eine minimale Vertragslaufzeit abzuschreiben oder Bezugsquellen für Neuwagen, Ersatzteile und Zubehör frei zu wählen. Die KFZ-Bekanntmachung verbietet den ausländischen Herstellern zudem, die Einlösung von Garantien und andere Gratisdienstleistungen davon abhängig zu machen, ob das Auto bei einem Schweizer Importeur gekauft wurde.

 

 

In der Praxis ist der Vollzug der KFZ-Bekanntmachung jedoch ungenügend bis inexistent. Die Weko kann die KFZ-Bekanntmachung mangels Ressourcen bei den über 5000 Unternehmen im KFZ-Gewerbe nicht durchsetzen. Deswegen verweist die Weko mit einem kurzen Schreiben alle Anzeigen an das Zivilgericht. Die Zivilgerichte sind ihrerseits aber nicht an die KFZ-Bekanntmachung gebunden und ignorieren diese. Dies führt dazu, dass Konsumenten und Garagen, welche die Regeln der KFZ-Bekanntmachung gegenüber internationalen Herstellern durchsetzen wollen, vor Gericht scheitern.

 

 

Dadurch wird der Rechtsschutz für Autokäufer unterlaufen. Von der fehlenden Verbindlichkeit der KFZ-Bekanntmachung profitieren einzig die Hersteller im Ausland, welche zulasten der Schweizer KMU und Konsumenten den Wettbewerb aushebeln. Der Bundesrat kann aufgrund seiner in Artikel 6 KG verankerten Befugnis diesem Missstand einfach, zeitnah und effizient entgegentreten. Mit der Motion wird er nun aufgefordert, die KFZ-Bekanntmachung in eine Verordnung fliessen zu lassen. Da die KFZ-Bekanntmachung ersetzt wird, entsteht keine neue Regulierung.

 

 

Neben dem Motionär haben sich auch zahlreiche Verbände wie der AGVS, Carrosserie Suisse, SAA, ACS und die Gewerkschaften Unia und Syna für die Motion stark gemacht. Der Bundesrat hingegen empfiehlt sie zur Ablehnung. Mit der Annahme durch den Nationalrat mit 133:56 Stimmen hat die Motion «Effektiver Vollzug des Kartellgesetzes beim Kraftfahrzeughandel» jetzt aber eine wichtige Hürde genommen. Nun ist der Ständerat an der Reihe. Wann die kleine Kammer das Geschäft behandelt, ist noch nicht bekannt. (pd/mb)

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