26. August 2020

Kantönligeist bei der Maskenpflicht in Garagen: Zürich und Basel nein, Jura und Genf ja

Corona: In verschiedenen Kanton gilt in Läden eine Maskenpflicht, ab dem 27. August auch in Zürich. Doch wie sieht es in Autowerkstätten und Showrooms aus? Gemäss AGVS gelten auch dort von Kanton zu Kanton andere Regeln.

Kantönligeist bei der Maskenpflicht in Garagen: Zürich und Basel nein, Jura und Genf ja

Die Covid19-Pandemie hat uns leider weiter im Griff. Seit dem Ende des Lockdowns steigen die Fallzahlen wieder an. Da der Bund die Verantwortung den Kantonen übertragen hat, müssen diese nun reagieren. Und sie tun dies in gut Schweizerischer Manier mit viel Kantönligeist. So gilt in den Westschweizer Kantonen Waadt, Genf, Jura und Neuenburg bereits eine Maskenpflicht in Läden. Diese Woche folgen nun mit Basel-Stadt und Zürich die ersten Deutschschweizer Kantone.

 

Eine für das Autogewerbe relevante Frage: Betrifft die Maskenpflicht nur die Supermärkte und Einkaufszentren oder gilt sie auch in den Showrooms und Werkstätten der Garagisten? Wie der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) mitteilt, ist das ebenfalls von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

 

 

Gemäss Aussagen der jeweiligen AGVS-Sektionen gelten diese Massnahmen bezüglich der Maskenpflicht in den Showrooms (Stand 26. August 2020):

 

ZH: Der Kanton Zürich hat eine Maskenpflicht für Einkaufsläden ab Donnerstag, 27. August, beschlossen. In den Showrooms besteht keine Maskenpflicht. Bei Verkaufsgesprächen am Verkäuferarbeitsplatz sind jedoch gemäss dem Schutzkonzept des AGVS erhöhte Schutzmassnahmen zu treffen. Die AGVS Sektion Zürich hatte sich sehr dafür eingesetzt, dass der Kanton von einer Maskenpflicht in den Verkaufsräumen der Garagen absieht.

 

BS: Der Kanton Basel-Stadt kennt vorerst keine Maskenpflicht in Showrooms.

 

NE/VD: Sind mehr als zehn Personen im Showroom (inklusive Personal), gilt im Kanton Neuenburg und Kanton Waadt die Maskenpflicht.

 

JU: Im Kanton Jura gilt die Maskenpflicht in den Showrooms.

 

GE: Im Kanton Genf gilt die Maskenpflicht für Kunden in den Showrooms und in der Kundenannahme. Mitarbeitende, die in öffentlichen Bereichen arbeiten und durch ein Plexiglasfenster geschützt sind, sind nicht verpflichtet, die Maske zu tragen.

 

 

Achtung: Die Situation um die Maskenpflicht ändert sich laufend! Auch der Kanton Bern sowie weitere Kantone diskutieren aktuell über die Einführung der Maskenpflicht für Einkaufsläden. Auch andere Themen wie die maximale Personenanzahl bei Veranstaltungen sind kantonal unterschiedlich geregelt und werden fortlaufend angepasst. Der AGVS empfiehlt seinen Mitgliedern, bei der Frage nach der Maskenpflicht ihre Sektion zu kontaktieren. (pd/mb)

 

 

www.agvs-upsa.ch

 

Kostenlose SHAB-Abfrage

Easy Monitoring

SUCHEN

PROBEHEFT
BESTELLUNG

Telefon 043 499 18 60
Telefax 043 499 18 61
info@awverlag.ch

Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dem zu. Um mehr über die von uns verwendeten Cookies zu erfahren, können Sie unsere RICHTLINIEN FÜR DATENSCHUTZ UND VERWENDUNG VON COOKIES aufrufen.

OK