05.01.2010

Unfall wegen vereister Frontscheibe

Wegen einer vereisten und beschlagenen Frontscheibe verursachte gestern Morgen eine Automobilistin in Hunzenschwil einen Selbstunfall. Die Kantonspolizei Aargau verzeigte neben ihr auch weitere Automobilisten, die mit vereisten Scheiben unterwegs waren.

Unfall wegen vereister Frontscheibe

Die Vorschriften sind klar: Die Frontscheibe und mindestens die beiden vorderen Seitenscheiben sowie die Aussenspiegel müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden.

Die Frau war am Montag gegen 6.30 Uhr in Hunzenschwil auf der Hauptstrasse unterwegs. Weil die Frontscheibe des Autos vereist und beschlagen war, sah die Frau nicht, dass sie in die Fahrbahnmitte geriet. Dort prallte das Fahrzeug frontal gegen einen Inselschutzpfosten. Die junge Frau blieb unverletzt. Am Auto entstand hingegen Totalschaden im Umfang von rund 6000 Franken.

 

Unabhängig von diesem Verkehrsunfall hielt die Kantonspolizei zur gleichen Zeit gezielt Ausschau nach Autos, deren Frontscheiben nur ungenügend vom Eis befreit waren. Prompt wurden weitere drei solche Automobilisten festgestellt und zur Anzeige gebracht. In diesem Zusammenhang weist die Kantonspolizei darauf hin, dass die Frontscheiben und mindestens die beiden vorderen Seitenscheiben sowie die Aussenspiegel vom Eis befreit werden müssen. (pd/red)

 

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