03.01.2010

Deutschland macht ernst mit Umweltzonen - Verbote auch relevant für Touristen

Seit dem 1. Januar 2010 gibt es in Deutschland sechs neue Umweltzonen. Zudem dürfen in Hannover und Berlin nur noch Autos mit grüner Plakette die Umweltzonen befahren. Auch andere Städte planen Verschärfungen. Darauf weist der Verkehrsclub Deutschland (VCD) anlässlich des Jahreswechsels hin. Einen Link mit Details zur Regelung für ausländische Fahrzeuge finden Sie unten.

Deutschland macht ernst mit Umweltzonen - Verbote auch relevant für Touristen

Auch relevant für Auto-Touristen aus der Schweiz: Umweltzonen in deutschen Städten (hier zum Beispiel Berlin).

Bundesweit gibt es bisher 34 Umweltzonen. Am 1. Januar 2010 kommen fünf weitere in Freiburg, Heidelberg, Pfinztal, Bonn und Münster hinzu. In Münster ist mindestens die gelbe Plakette Voraussetzung für die Einfahrt in die Innenstadt, in den anderen vier Städten reicht vorerst die rote Plakette an der Frontscheibe. Am 4. Januar 2010 tritt die Umweltzone in Osnabrück in Kraft.

 

Gleichzeitig werden die Bedingungen in einigen Städten verschärft. Am weitesten gehen dabei Berlin und Hannover. Dort gilt ab dem 1. Januar 2010: Zufahrt nur noch mit grüner Plakette. In Berlin wird es jedoch aufgrund von Lieferengpässen bei Nachrüst-Filtern eine Kulanzfrist bis Ende Januar für Autos mit gelber Plakette geben. Bremen und Frankfurt am Main sperren zum Anfang des neuen Jahres Dieselfahrzeuge mit roter Plakette aus. Hier kommt man dann nur noch mit gelber oder grüner Umwelt-Vignette in die Stadt.

 

Ausländische Fahrzeuge sind von der neuen Umeltregelung NICHT grundsätzlich ausgenommen

Die komplizierte Regelung wird lautet beispielsweise auf der Homepage von Berlin folgendermassen: Der Nachweis der Schadstoffgruppe für ausländische Fahrzeuge und damit die Zuordnung zu einer Plakette ist in der Kennzeichnungsverordnung (35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz) in § 6 geregelt. Ist aus den Fahrzeugpapieren erkennbar, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug im europäischen Ausland zugelassen wurde, kann die Einstufung gemäß Anhang 2 der Kennzeichnungsverordnung erfolgen. Andernfalls erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges.


Ab 1. Januar 2010 treten auch die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in Kraft. Der Stunden-Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 200 Mikrogramm NO2 je Kubikmeter Luft darf nicht öfter als 18 Mal im Kalenderjahr überschritten werden. Zudem gilt ein Jahresgrenzwert für NO2 von 40 Mikrogramm je Kubikmeter.

 

Die Einhaltung der neuen Grenzwerte wird nach Einschätzung des VCD viele Städte dazu zwingen, Umweltzonen einzurichten beziehungsweise die Zufahrtsbedingungen zu verschärfen. Wer sich über die Nachrüstmöglichkeiten verschiedener Hersteller informieren möchte, dem empfiehlt der VCD seine gemeinsam mit dem Zentralverband des Kfz-Gewerbes erstellte Partikelfilter-Datenbank. Sie ist im Internet unter www.partikelfilter-nachruesten.de zu finden. (uhl/ampnet)

 

Details zur Regelung für ausländische Fahrzeuge finden Sie HIER.

 

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