30. März 2020

Corona-Krise: So sieht es bei den Strassenverkehrsämtern aus

Während der Coronakrise und der vom Bund verabschiedeten Abstandsregelung liegen viele Bereiche des öffentlichen Leben brach. Dazu gehören auch die Strassenverkehrsämter. Einige lassen vorerst niemanden mehr hinein – es sei denn das Anliegen ist lebenswichtig.

Corona-Krise: So sieht es bei den Strassenverkehrsämtern aus

In vielen Strassenverkehrsämtern der Schweiz herrscht aktuell Flaute. Entweder sind sie ganz geschlossen oder nur noch für wenige Personen zugänglich. Doch es wird weitergearbeitet – nur jetzt eben ausschliesslich per Post, via Mail oder Telefon. Zugegeben viel los ist nicht, da im Moment weniger Autos beim Händler verkauft werden und aktuell keine neuen Führerscheine ausgestellt werden – denn alle theoretischen und praktischen Fahrprüfungen wurden bis auf Weiteres abgesagt. Auch alle Fahrzeugprüfungen und Nachkontrollen wurden bis auf Weiteres abgesagt. Neue Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt verschickt, erklärt das Strassenverkehrsamt Zürich.

 

Das Gute ist aber: Die meisten Anliegen können statt persönlich, problemlos via Post, Mail oder Telefon behandelt werden. Dazu gehören auch Fahrzeugan- und -ummeldungen, sowie Abmeldungen. Einfach die benötigten Unterlagen per Post einsenden und einige Arbeitstage später, ist alles erledigt. Zudem zeigt sich die Strassenverkehrsämter des Kantons Zürich kulant und verschickt aktuell Rechnungen mit einer Zahlungsfrist von 120 statt 30 Tagen.

 

Im Kanton Zürich gibt es zudem für Notfälle eine Anlaufstelle in den Strassenverkehrsämtern Zürich-Albisgütli und Winterthur während den Öffnungszeiten. Die Strassenverkehrsämter Bassersdorf, Bülach, Hinwil und Regensdorf sowie die Schifffahrtskontrolle in Oberrieden sind geschlossen.

 

Es gibt aber auch Ausnahmen: Dringende Fahrzeugprüfungen für Fahrzeuge der Grundversorgung können telefonisch vereinbart werden. Sie finden in Zürich-Albisgütli und Winterthur statt. Als Fahrzeuge der Grundversorgung gelten: Schwerverkehrsfahrzeuge, Fahrzeuge für den Transport von Gefahrengut und für den beruflichen Personentransport, Blaulichtfahrzeuge, Arbeitsmotorwagen und Landwirtschaftsfahrzeuge sowie private Importfahrzeuge mit ablaufender Zulassung. Ebenfalls möglich sind Zulassungsprüfungen für Fahrzeuge der Grundversorgung (z.B. Lebensmittel und Infrastruktur). Für Fahrzeugprüfungen aufgrund von Polizeirapporten verschickt das Strassenverkehrsamt neue Aufgebote. Auch sie finden weiterhin statt. (pd/ir)

 

www.stva.zh.ch

Kostenlose SHAB-Abfrage

Easy Monitoring

SUCHEN

PROBEHEFT
BESTELLUNG

Telefon 043 499 18 60
Telefax 043 499 18 61
info@awverlag.ch

Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dem zu. Um mehr über die von uns verwendeten Cookies zu erfahren, können Sie unsere RICHTLINIEN FÜR DATENSCHUTZ UND VERWENDUNG VON COOKIES aufrufen.

OK