26. Mai 2016

Controlling im Zentrum der A&W Treuhandtagung

Am 25. Mai fand in der Umwelt Arena Spreitenbach die erste Tagung der A&W Treuhand GmbH statt. Die Referenten Christian Feller und Balz Eggenberger informierten die Teilnehmenden zu den Themen «Das Einmaleins des Controllings», «FABI» und «Mehrwertsteuer und Stolpersteine bei Grenzgängern».

Controlling im Zentrum der A&W Treuhandtagung
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Beim Einmaleins des Controllings ging es im Wesentlichen um Kennzahlen. Welche Kennzahlen sind wie zu interpretieren und welche entwickeln sich auch für nicht Finanzleute zu Schlüsselfaktoren. www.swissfinancecheck.ch gibt Unternehmen die Möglichkeit, dies für den eigenen Betrieb zu analysieren.


Zu FABI wurde bereits vieles geschrieben. Was noch nicht in aller Munde ist, ist der Umstand, dass sowohl PW-Benutzer als auch Benutzer des öffentlichen Verkehrs davon betroffen sind. Der Fahrtkostenabzug auf Bundesebene (3000 Franken) gilt für alle Personen erstmals bei der Steuererklärung im Jahr 2017 für 2016.


Trotz allem kann hier summarisch festgehalten werden, dass Geschäftsfahrzeuge immer noch eine gute Variante darstellen. Was noch nicht final entschieden ist, wie der Aussendienstanteil praktisch und einfach nachgewiesen werden kann. Hier haben sich einige Steuerämter geäussert, sind jedoch nach wie vor mehr Fragen offen als geklärt.


Bei der MWST und Stolpersteine bei Grenzgängern sind einige Aspekte zu beachten. Einerseits muss die Gesellschaft entscheiden, wie das Fahrzeug immatrikuliert wird, andererseits darf der Grenzgänger das Schweizer Firmenfahrzeug ausschliesslich für Geschäftsfahren und für die direkte Fahrt Wohnort - Geschäftsort benutzen. Weitere Privatfahrten mit dem unverzollten Geschäftsfahrzeug im Ausland sind nicht mehr erlaubt.


Nicht der Mitarbeiter haftet für die Mehrwertsteuer, sondern die Firma. Notfalls - und dies haben einige Praxisfälle bereits bestätigt - wird am Grenzübergang das Fahrzeug eingezogen, sofern eben die nötigen Papiere nicht vorhanden sind. Dies kann jedoch nur dann geschehen, wenn unerlaubte Privatfahren vorgenommen werden. (pd/ml)

 

A&W Treuhandtagung 2016

 

 

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