21.10.2009

Bundesverwaltungsgericht: Nachts nur reduziertes Sortiment in BP-Tankstellen

Gemäss Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfen die BP Service Stationen Wiedikon, Wollishofen sowie Airport beim Flughafen fortan von ein Uhr nachts bis fünf Uhr morgens nur noch Treibstoff, Autozubehör- und Kioskartikel sowie fertig zubereitete Produkte wie beispielsweise Sandwiches und Kaffee verkaufen.

Bundesverwaltungsgericht: Nachts nur reduziertes Sortiment in BP-Tankstellen Kassierten "Njet" des Bundesverwaltungsgerichts: BP-Tannkstellenshops.

Wie BP heute mitteilt, ist dieses Urteil "enttäuschend, da das Gericht nicht gewillt war, den verbleibenden Ermessensspielraum zugunsten einer seit über 12 Jahren gültigen, zeitgemässen und liberalen Öffnungszeitenregelung - auch in Berücksichtigung eines angemessenen Arbeitnehmerschutzes - auszunützen."

 

Verkaufsverbot für Grossteil der Artikel

Ein Grossteil der Artikel darf somit nicht mehr verkauft werden, bauliche Massnahmen zur Trennung der zum Verkauf gesperrten Produkte wären erforderlich, sind aber oft aus Platzmangel gar nicht möglich. Die Tankstellenpächter rechnen sogar mit Unverständnis und Verhaltensweisen von Kunden, welche die Sicherheit des Verkaufspersonals gefährden könnten. Und weil die Nachtarbeit in Tankstellenshops gegenüber heute nicht reduziert würde, wäre ein Verbot aus arbeitsgesetzlicher Sicht kontraproduktiv. Statt Arbeitnehmerschutz sind nun Arbeitsplätze in Gefahr.

 

Weltfremder Entscheid?

Das Bundesverwaltungsgericht argumentiert in restriktiver Haltung, dass das «besondere Konsumbedürfnis», welches zur Rechtfertigung einer Nachtarbeitsbewilligung von ein bis fünf Uhr notwendig wäre, nicht gegeben sei. Dabei setzt es sich enttäuschenderweise nicht mit den Umfragen der Zeitungen Tages-Anzeiger und 20 Minuten auseinander, welche im Raum Zürich eine Zustimmung zu den Nachtverkäufen zwischen 70 und 80 Prozent belegen.

 

Politische Lösung gefragt!

Eine politische Lösung ist jetzt mehr denn je gefragt. Die Tankstellenpartner werden in Abstimmung mit BP (Switzerland) in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen werden. Bis das weitere Vorgehen klar ist, werden die Shops unverändert betrieben. (pd/red)

 

 

www.bpswitzerland.ch

 

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