16. Juli 2015

KfZ-Bekanntmachung (GVO) wird um 6 Jahre verlängert

Die Schweizerische Wettbewerbskommission (WEKO) hat entschieden, ihre KFZ-Bekanntmachung (GVO) in abgeschwächter Form um 6 Jahre zu verlängern. Weder der AGVS als auch auto-schweiz sind mit der getroffenen Lösung wirklich zufrieden.

KfZ-Bekanntmachung (GVO) wird um 6 Jahre verlängert

Die KFZ-Bekanntmachung der WEKO, das schweizerische Pendant der europäischen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) gilt neu bis 2022. Garagisten können nach wie vor mehrere Marken im Betrieb verkaufen und warten. Vor willkürlichen Vertragskündigungen schützt nach wie vor eine seitens der KFZ-Bekanntmachung definierte zweijährige Kündigungsfrist. In einer ersten Reaktion zeigen sich weder der AGVS, noch auto-schweiz davon begeistert.

 

Der AGVS begrüsst, dass die Marktverhältnisse des Autogewerbes in der Schweiz nach wie vor besonderen Regeln unterstellt sind. Gleichzeitig ist er enttäuscht, dass diese für die Garagisten in einigen Punkten Verschlechterungen beinhalten. Der Kontrahierungszwang (Pflicht zum Abschluss eines bindenden Vertrags) und die Begründungspflicht bei einer Kündigung sind nicht mehr in der KFZ-Bekanntmachung geregelt.

 

Urs Wernli, Zentralpräsident des AGVS meint zur neuen Entwicklung: «Wir haben in der Schweiz bereits vor vier bis fünf Jahren angefangen, Massnahmen zu ergreifen, damit die WEKO nicht blind der EU folgt und bewährte Spielregeln über Bord wirft».

 

François Launaz, Präsident der Importeursvereinigung auto-schweiz nahm den Entscheid in einem ersten Statement mit gemischten Gefühlen auf: «Wir hätten es lieber gehabt, wenn die Schweiz die EU-Verträge übernommen hätte. Die getroffene Sonderlösung macht die Arbeit für die Importeure komplizierter.» (ml)

 

www.agvs.ch
www.auto-schweiz.ch

 

 

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