06. Februar 2015

Wann man die Reifen an die Kette legen muss

Gerade in Bergregionen gibt es noch immer viele Strecken, auf denen Schneeketten vorgeschrieben sind. Reifenhersteller Yokohama hat die wichtigsten Vorschriften für Deutschland, Österreich, die Schweiz, Italien und Frankreich zusammengefasst.

Wann man die Reifen an die Kette legen muss

Vor 111 Jahren wurde die Erfindung der Schneeketten durch Harry D. Weed in den USA patentiert. Mittlerweile werden sie zwar oft durch leistungsfähige Winterreifen ersetzt, doch grundsätzlich gilt: Montiert werden müssen Schneeketten nur bei winterlichen Strassenverhältnissen und einem runden, blauen Verkehrsschild, das einen Reifen mit Schneeketten zeigt. Sind Ketten angelegt, darf in allen genannten Ländern maximal 50 km/h gefahren werden – lediglich in Österreich existiert kein entsprechendes Tempolimit.

Ein genereller Tipp zu Winterfelgen aus dem Zubehörhandel: Damit Schneeketten überhaupt aufgezogen werden dürfen, muss der Räderhersteller die Nutzung im Teilegutachten oder der ABE ausdrücklich erlauben. Auch bei Originalrädern vom Fahrzeughersteller gibt es häufig Einschränkungen und Auflagen – Hinweise finden sich in der Regel in der Betriebsanleitung. Reine Anfahrtshilfen sind übrigens weder in gesetzlicher noch praktischer Hinsicht ein vollwertiger Ersatz für richtige Schneeketten.

Ketten müssen aber nicht auf allen vier Rädern montiert werden – die Antriebsachse genügt. Bei 4x4-Fahrzeugen reicht aus der juristischen Perspektive eine beliebige Antriebsachse, allerdings schreiben manche Hersteller aus technischen Gründen die Montage an beiden Achsen vor.

Für Allradler kann es sogar eine generelle Befreiung von der Schneekettenpflicht geben. Dann steht am Strassenrand ein Extra-Schild. Allerdings gibt es diese Option nur in einigen Ländern wie der Schweiz. Ebenfalls vereinzelt möglich: Schilder, die Schneeketten nur für Autos ohne Winterreifen vorschreiben.

In Österreich gelten zudem noch einige weitere Vorschriften: So werden dort nur Schneeketten nach der so genannten Ö-Norm anerkannt, die jedoch fast alle neueren Modelle erfüllen. Zudem müssen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen vom 1. November bis 15. März Schneeketten zumindest mitführen – egal auf welcher Strecke sie unterwegs sind.

Noch detailliertere Informationen, auch zu weiteren Ländern, bieten die Internetseiten der grossen Automobilclubs. (bsc/pd)
 
www.yokohama.ch

Kostenlose SHAB-Abfrage

Easy Monitoring

SUCHEN

PROBEHEFT
BESTELLUNG

Telefon 043 499 18 60
Telefax 043 499 18 61
info@awverlag.ch

Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dem zu. Um mehr über die von uns verwendeten Cookies zu erfahren, können Sie unsere RICHTLINIEN FÜR DATENSCHUTZ UND VERWENDUNG VON COOKIES aufrufen.

OK