09.09.2009

Österreich packt Alkohol- und Temposünder härter an

Verkehrsübertretungen in Österreich werden teurer. Seit dem 1. September gilt das neue Verkehrssicherheitspaket. Es verschärft insbesondere die Sanktionen bei Alkoholdelikten und Geschwindigkeitsübertretungen. Ausserdem wurden inzwischen die rechtlichen Hürden für eine umfassende, systematische Geschwindigkeitsüberwachung beseitigt.

Österreich packt Alkohol- und Temposünder härter an Kommt seit 1. September in Österreich teuer zu stehen: Alkohol am Steuer.

Section Control wieder möglich

„Die Videomessung zu Überwachung der Geschwindigkeit und Kontrolle des Sicherheitsabstandes ist in Österreich jetzt wieder möglich", erläutert Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck. Diese Messungen waren nach einem Urteil des Österreichischen Verfassungsge-richtshofs wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigung eingestellt worden. Dieses Manko wurde vor Kurzem behoben. Damit ist, wie bereits in einigen anderen europäischen Ländern, auch wieder die sogenannte section control möglich. Videomessung wie auch section control müssen den Verkehrsteilnehmern allerdings angekündigt werden.

 

Bei der section control handelt es sich um videokontrollierte Streckenabschnitte. Die Fahrzeuge, ihre Kennzeichen und der Fahrer werden zu Beginn und Ende des Abschnitts per Video erfasst. Dabei können die Fahrzeuge gefiltert werden, die die Strecke in kürzerer Zeit passieren, als es die zulässige Höchstgeschwindigkeit erlauben würde. Die Technik ist so ausgereift, dass auch nach Fahrzeugklassen unterteilte Geschwindigkeitsbe-grenzungen berechnet werden können. Spurwechsel spielen keine Rolle, da die Kennzeichen automatisiert erfasst sind.

 

Höchststrafe 2180 Euro

Für Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 30 km/h wurde eine Mindeststrafe von 70 Euro eingeführt. Beträgt die Übertretung innerorts 40 km/h oder liegt sie außerorts 50 km/h oberhalb des Limits, erhöht sich der Mindestsatz auf 150 Euro. Die Höchststrafe für Geschwindigkeitsübertretungen liegt bei 2.180 Euro. Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen ist gestaffelt geregelt. Pro angefangene zehn Stundenkilometer Überschreitung erhöht sich die Summe um 15 Euro, beginnend bei 30 Euro. Die Staffelung endet bei 30 km/h Übertretung. Eine Messtoleranz wird bei der Berechnung in Abzug gebracht.

 

Sofort zahlen ist billiger

Das direkte Kassieren, das sogenannte Organmandat, ist jetzt bis 70 Euro möglich. Und wer sofort zahl, kommt günstiger davon. „Ein Organmandat verschafft dem Verkehrssünder zehn Euro Rabatt", hebt Tramposch hervor, dessen Kanzlei Mitglied des internationalen Beratungsnetzwerkes Geneva Group International ist.

 

Massive Strafen für Fahren unter Alkoholeinfluss

Für das Fahren unter Alkoholeinfluss in Österreich wurden die Strafuntergrenzen angehoben. Ab 0,5 Promille werden mindestens 300 Euro fällig, ab 0,8 Promille 800 Euro und ab 1,2 Promille 1.200 Euro. Der mögliche Strafrahmen ist erheblich steigerungsfähig. Bei 0,5 bis 0,8 Promille sind bis zu 3.700 Euro möglich, ab 1,2 Promille bis zu 4.400 Euro. Wird bei einem Fahrer eine Blut-alkoholkonzentration von über 1,6 Promille festgestellt oder verweigert er die Alkoholkontrolle, reicht der Rahmen von 1.600 bis zu 5.900 Euro. Hinzu kommt der Führerscheinentzug. Bei Ersttätern dauert er ab 1,2 Promille mindestens vier, ab 1,6 Promille wenigstens sechs Monate. Wird der Ersttäter innerhalb von fünf Jahren zum Wiederholungstäter, bleibt der Führer-schein mindestens sechs beziehungs-weise höchstens zwölf Monate ein-gezogen.

 

Quelle: Tramposch & Partner, Innsbruck

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