13. September 2013

Bundesrat weiterhin für zweite Gotthard-Röhre

Am Gotthard soll die zweite Tunnelröhre ohne Kapazitätserweiterung entstehen. Der Bundesrat hat dem Paralament eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet zugestellt.

Bundesrat weiterhin für zweite Gotthard-Röhre

Um Funktionstüchtigkeit, Sicherheit und Verfügbarkeit des seit 1980 in Betrieb stehenden Gotthard-Strassentunnels zu wahren, muss der Tunnel in rund zehn Jahren umfassend saniert und erneuert werden. Nach eingehender Prüfung verschiedener Varianten hat sich der Bundesrat im Juni 2012 für den Neubau einer zweiten Tunnelröhre mit anschliessender Sanierung der bestehenden Röhre ohne Kapazitätserweiterung entschieden.

 

Nach der Sanierung darf jeweils nur je eine Fahrspur pro Richtung für den Verkehr offen sein, die andere dient als Pannenstreifen. Diese Beschränkung wird gesetzlich verankert. Der Bundesrat schlägt in der verabschiedeten Botschaft an das Parlament konkret vor, das Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) mit einem neuen Artikel zu ergänzen. Damit wird klargestellt, dass auch ein temporärer Betrieb von mehr Fahrspuren - zum Beispiel in der Ferienzeit - verboten bleibt. Die Verfassungsmässigkeit (Alpenschutzartikel) bleibt somit gewahrt.

 

Der Bundesrat will darüber hinaus das nach der Brandkatastrophe von 2001 eingeführte Dosiersystem für Lastwagen gesetzlich verankern («Tropfenzähler»). Es sorgt dafür, dass nie zu viele Lastwagen gleichzeitig im Tunnel unterwegs sind und die Lastwagen untereinander einen Mindestabstand einhalten. Damit kann die Sicherheit erhöht werden.

 

Die Kantone haben sich in der Vernehmlassung mehrheitlich für die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels ausgesprochen. Bei den Parteien, Verbänden und Organisationen war eine knappe Mehrheit dafür. Mit dem Bau einer zweiten Röhre und der anschliessenden Sanierung des bestehenden Tunnels kann die strassenseitige Anbindung des Tessins gewährleistet werden. Wenn beide Tunnelröhren in Betrieb sind, gibt es dort keinen Gegenverkehr mehr. Auf eine Tunnelgebühr am Gotthard wird verzichtet.

 

Mit der Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine referendumsfähige Vorlage. Falls es zum Referendum kommt, kann das Volk darüber befinden. (pd/md)

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