Vorerst keine Busse in Frankreich
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Automobilisten, die in Frankreich den ab 1. Juli obligatorischen Alkoholtest nicht vorweisen können, werden neu nicht ab 1. November sondern erst ab 1. März 2013 mit 11 Euro gebüsst.
Solche oder ähnliche Alkoholtester müssen am 1. Juli in Frankreich mitgeführt werden.
Seit dem 1. Juli müssen Autofahrer in Frankreich einen Alkoholtest mitführen, den es zum Beispiel in Tankstellen zu kaufen gibt. Kann dieser nicht vorgewiesen werden, werden Fahrer ab dem 1. März 2013 mit 11 Euro gebüsst. Geplant war die Busse ab 1. November.
Mitzuführen ist ausschliesslich ein Alkoholtest, welcher der französischen Norm NF entspricht und dessen Haltbarkeitsdatum nicht abgelaufen ist. Um nicht eine Busse zu riskieren, empfiehlt der TCS das Mitführen von 2 Alkoholtests. So schreibt das Gesetz vor, dass nur ein unbenutzter Alkoholtest vorgezeigt werden darf, was schwierig zu beweisen ist. (pd/md)
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