27.07.2012

KFZ-Bekanntmachung (GVO) bis 2015 unverändert

Die WEKO entschied am 16. Juli, die Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel (KFZ-Bekanntmachung resp. GVO) bis 2015 unverändert beizubehalten. AGVS und auto-schweiz reagieren unterschiedlich darauf.

KFZ-Bekanntmachung (GVO) bis 2015 unverändert

Die Wettbewerbskommission (WEKO) wird die hiesigen Verhältnisse auf dem Automobilmarkt sowie die Entwicklungen in der EU aber weiterhin im Auge behalten und ab Mitte 2014 eine Neubeurteilung der geltenden KFZ-Bekanntmachung (GVO) vornehmen. Grundsätzlich strebt die WEKO mittelfristig an, in der Anwendung des Schweizerischen Kartellgesetzes auch für den Automobilbereich weitgehend kompatibel mit dem Europäischen Wettbewerbsrecht zu sein.

 

Nachdem die EU den Verkauf von Neufahrzeugen ab Juni 2013 neu regulieren wird (insbesondere Änderungen beim Mehrmarkenvertrieb sowie bei den Händlerschutzklauseln) prüfte die WEKO eine Anpassung ihrer KFZ-Bekanntmachung. Dazu führte das Sekretariat mit den interessierten Kreisen eine Vernehmlassung durch.


Aufgrund dieser Ergebnisse sowie der hiesigen Wettbewerbsverhältnisse drängt sich eine unmittelbare Anpassung der derzeitigen KFZ-Bekanntmachung nicht auf. Darüber hinaus ist es vor dem Hintergrund der laufenden Kartellgesetz-Revision und der Unsicherheit bezüglich allfälligen rechtlichen Änderungen angezeigt, mit der Anpassung der KFZ-Bekanntmachung zuzuwarten. Aus sämtlichen aufgeführten Gründen entschied die WEKO, die derzeitige Regelung vorläufig beizubehalten.

 

Der AGVS begrüsst den Entscheid der WEKO, wie Urs Wernli, Zentralpräsident des Autogewerbeverbands, erklärt: «Wir haben in der Schweiz bereits vor drei bis vier Jahren angefangen, Massnahmen zu ergreifen, damit die WEKO nicht leichtgläubig der EU folgt und bewährte Spielregeln über Bord wirft». Katrin Portmann, GL-Mitglied des Verbands ergänzt: «Der AGVS war in den letzten beiden Jahren bemüht, der WEKO aufzuzeigen, dass die bestehenden Regeln der Schweizer Volkswirtschaft gut getan haben: Die tatsächlich bezahlten Preise in der Schweiz sind auf den EU-Durchschnitt gefallen.»

 

Auto-schweiz dagegen bedauert den Beschluss. Vor allem weil in der EU entschieden worden ist, die GVO wieder abzuschaffen. Aus Sicht der Vereinigung der Schweizer Autoimporteure benötigt der Autoverkauf sinngemäss «keine zusätzliche Reglementierungen». Dies umso mehr, als die Hersteller in der EU einen Ehrenkodex unterzeichnet haben, nach dem in Härtefällen, zum Beispiel bei Mehrmarkenhändlern, Ausnahmen gemacht werden. «Ein solcher Ehrenkodex», so Max Nötzli, Präsident von auto-schweiz, «wäre auch hierzulande denkbar.» (ml)

 

www.weko.admin.ch

www.agvs.ch

www.auto-schweiz.ch

 

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